Skript

01 · Lernpfad & Architektur — von 0 zur prädikatsfähigen Revisionsbegründung

Überblick

Zielgruppe: Referendarin oder Referendar vor oder in der Strafstation. Maßstab: die acht Examensklausuren dieses Bandes.

Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie der Band gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.

Der Band in einem Bild

Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:

  • Wissen
    153 Module erklären jeden Baustein von null — mit Norm, Formulierungsmuster und Quick-Check.
  • Übung
    141 Mikrofälle in drei Stufen: Grundfall, Variante, Streitfall — 47 Themen, jedes in allen dreien.
  • Klausur
    Acht vollständige Examensklausuren mit Musterlösung und Korrekturhinweisen: einer Urteile und sieben Plädoyers.

Dazu Die Aufbauraster am Ende des Wissensteils: neun Prüfungsreihenfolgen, vom Urteil als Ganzem bis zum Plädoyer. Ein Raster ist kein Stoff — es ist der Aufbau, und den brauchst du erst, wenn du weißt, was hineingehört.

Die Besonderheit dieses Bandes: Er schreibt. Was du hier lernst, endet fast immer in einem Text, der so in der Akte stehen könnte — eine Tenorformel, ein Beschluss, ein Antrag. Deck ihn ab und schreib ihn aus dem Kopf auf; das ist die Übung.

Vertiefung

Der empfohlene Lernpfad

Es ist ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind aus dem Umfang gerechnet: Rund zwanzig Lerntage, verteilt nach dem Anteil, den ein Feld am Lehrtext des Bandes hat.

  • Schritt 1 — Zulässigkeit der Revision (≈ 2–3 Tage)
    Feld 1: die reine Rechtsinstanz und das Rekonstruktionsverbot, § 337 StPO und was „Verletzung des Gesetzes“ heißt, die Statthaftigkeit nach § 333 StPO, die Sprungrevision des § 335 StPO, das zuständige Gericht nach § 135 I GVG, Rechtsmittelbefugnis und Beschwer, die beiden Fristen der §§ 341, 345 StPO mit ihrer Berechnung nach § 43 StPO, der Revisionsantrag nach § 344 I StPO und die Wiedereinsetzung.
  • Schritt 2 — Verfahrenshindernisse von Amts wegen (≈ 2 Tage)
    Feld 2: was ein Verfahrenshindernis ist und was nicht, die Prüfung von Amts wegen im Freibeweis, die sachliche Zuständigkeit, die wirksame Anklage nach § 200 I 1 StPO und der Eröffnungsbeschluss, der Strafantrag, die Verjährung mit Unterbrechung nach § 78c StGB und absoluter Grenze, Strafklageverbrauch nach § 264 StPO, die Berufungsbeschränkung des § 318 StPO und das Verschlechterungsverbot.
  • Schritt 3 — Die Verfahrensrüge (≈ 2–3 Tage)
    Feld 3: die Abgrenzung zur Sachrüge, § 344 II 2 StPO und der Vortrag aus sich selbst heraus, Negativtatsachen, der Vortrag bei den einzelnen Rügen, das Protokoll nach §§ 273, 274 StPO mit seiner Beweiskraft in beide Richtungen, Präklusion und § 238 II StPO, die Rechtskreistheorie des § 339 StPO und schließlich das Beruhen nach § 337 I StPO.
  • Schritt 4 — Die absoluten Revisionsgründe (≈ 2–3 Tage)
    Feld 4: was § 338 StPO anordnet und was die Rüge trotzdem braucht, der gesetzliche Richter und die Besetzung mit der Präklusion der §§ 222a, 222b StPO, der ausgeschlossene und der abgelehnte Richter mit §§ 25, 26a StPO, § 226 I StPO und die Abwesenheit, § 247 StPO und was sein Beschluss deckt, die Öffentlichkeit, die verspäteten Gründe sowie die beiden Grenzen der Norm.
  • Schritt 5 — Die relativen Revisionsgründe (≈ 4 Tage)
    Feld 5: warum der Obersatz auf § 261 StPO lautet, die vier Schritte der Verwertungsrüge, § 136 I 2 StPO und § 136a StPO, Durchsuchung und Beschlagnahme, die Widerspruchslösung mit dem Zeitpunkt des § 257 StPO, §§ 249 bis 256 StPO, § 252 StPO als Rüge, das Beweisantragsrecht des § 244 StPO Absatz für Absatz, die Aufklärungsrüge und § 265 StPO.
  • Schritt 6 — Die Sachrüge (≈ 2 Tage)
    Feld 6: warum ein Satz genügt und mehr schaden kann, das Urteil aus sich heraus, § 267 StPO von den Feststellungen bis zum Freispruch, der Maßstab der Beweiswürdigungskontrolle, Lücke und Widerspruch, Denkgesetz und erfundener Erfahrungssatz, der Zweifelssatz richtig und falsch angewendet, die Inbegriffsrüge des § 261 StPO und die Angriffe gegen Würdigung und Strafzumessung.
  • Schritt 7 — Die Entscheidung des Revisionsgerichts (≈ 1–2 Tage)
    Feld 7: der Prüfungsumfang nach § 352 StPO, Zustellung und Gegenerklärung nach § 347 StPO, die Verwerfung als unzulässig, die offensichtliche Unbegründetheit des § 349 II StPO und die Aufhebung durch Beschluss, § 353 StPO mit den Feststellungen, die eigene Sachentscheidung nach § 354 StPO, die Erstreckung des § 357 StPO, die Bindung nach § 358 StPO und die Kosten.
  • Schritt 8 — Berufung und Beschwerde (≈ 2–3 Tage)
    Feld 8: die Statthaftigkeit nach § 312 StPO und die Annahmeberufung des § 313 StPO, Einlegung und Frist, die Begründung als Kann-Vorschrift, die Beschränkung nach § 318 StPO und das Verschlechterungsverbot des § 331 StPO, das Ausbleiben nach § 329 StPO; daneben die Beschwerde: § 304 StPO als Grundnorm, die Ausschlüsse, das Abhilfeverfahren des § 306 II StPO und die Haftbeschwerde nach § 310 StPO.
  • Schritt 9 — Die Raster (≈ ½ Tag)
    Neun Prüfungsreihenfolgen am Ende des Wissensteils. Schlag jedes auf, wenn du das Feld durch hast, zu dem es gehört, als Kontrolle und nicht als Einstieg. Einmal lesen, nicht durcharbeiten.
  • Schritt 10 — Klausurphase
    Acht Klausuren unter Zeit, je fünf Stunden. Fang mit einem Urteil an und heb dir die beiden Plädoyers auf, bis der Rechtsfolgenteil sitzt. Zwischendurch die Jura Eule zum Wachhalten.

Woran du merkst, dass es sitzt

Du zählst vor der ersten Zeile die Erledigungen und weißt zu jeder, ob sie in den Tenor gehört, in die Gründe oder in einen eigenen Beschluss. Du schreibst die Feststellungen im Indikativ, ohne über Aussagen zu berichten. Und deinen Tenor schreibst du ohne Muster daneben — nicht, weil du ihn auswendig gelernt hast, sondern weil du weißt, aus welchen Bestandteilen er besteht.