Themenblock 4 — Arbeit, Kapital, Vermietung, sonstige Einkünfte
Überblick
Worum es geht
Diese Übersicht klärt die steuerliche Zuordnung von Einkünften aus Arbeit, Kapital, Vermietung und sonstigen Quellen. Du brauchst dieses Raster im Besonderen Teil der Einkommensteuerklausur, um bei gemischten Einkünften die konkrete Einkunftsart und deren steuerliche Besonderheiten fehlerfrei zu prüfen.
Ein Fall dazu
Am 1. Mai 2024 überlässt Steuerpflichtiger A seiner Tochter eine Wohnung für 60 % der ortsüblichen Miete und gewährt ihr zudem ein Darlehen für ihre freiberufliche Praxis. A erzielt außerdem Einkünfte aus einer Leibrente der gesetzlichen Rentenversicherung und nutzt einen Firmenwagen, den er auch für Fahrten zur Arbeit verwendet. In der Steuererklärung setzt A sämtliche tatsächlichen Werbungskosten für die Kapitalanlagen an und versteuert die Rente in voller Höhe. Das Finanzamt hat bei der Veranlagung Bedenken und fordert eine Prüfung dieser Posten.
Das Raster
- Prüfe bei der unentgeltlichen Nutzung eines Dienstwagens neben der Privatnutzung auch den geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 8 II 3 EStG).
- Unterscheide bei Tätigkeiten streng zwischen freiberuflicher Arbeit und Gewerbebetrieb, wobei § 18 zwingend Eigenverantwortlichkeit und leitende Tätigkeit verlangt (§ 18).
- Beachte bei Kapitalerträgen, dass der Werbungskostenabzug strikt auf den Sparer-Pauschbetrag beschränkt ist (§ 20 IX).
- Prüfe bei Darlehen unter nahestehenden Personen, ob der Abgeltungsteuersatz wegen Sonderregelungen für Gesellschafterdarlehen ausscheidet (§ 32d II Nr. 1).
- Wende bei verbilligter Vermietung den vollen Werbungskostenabzug an, sofern die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt (§ 21 II).
- Unterziehe Mietverträge zwischen Angehörigen stets einem Fremdvergleich hinsichtlich Wirksamkeit, Durchführung und Mietpreis (§ 21).
- Bestimme bei Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung den steuerpflichtigen Teil über den maßgeblichen Besteuerungsanteil (§ 22 Nr. 1).
- Gewähre den Sonderausgabenabzug beim Realsplitting nur bei vorliegender schriftlicher Zustimmung des Empfängers und korrespondierender Versteuerung (§ 10 I Nr. 1, § 22 Nr. 1a).
Kurz nachdenken
Darf A die tatsächlichen Werbungskosten für seine Kapitalanlagen in unbeschränkter Höhe abziehen? Antwort: Nein. Bei den Kapitalerträgen ist der Werbungskostenabzug nach § 20 IX zwingend auf den gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag gedeckelt.
Wo es kippt
Punkte gehen verloren beim verdeckten Gesellschafterdarlehen und beim fehlenden Fremdvergleich unter Angehörigen, weil hier oft pauschal die Steuervergünstigungen gewährt werden, obwohl die gesetzlichen Ausnahmetatbestände greifen.