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Einführung — So arbeitest du mit ALEX – Tutor

Überblick

ALEX – Tutor bringt Band IV des Öffentlichen Rechts für das zweite Staatsexamen zusammen: den vorläufigen Rechtsschutz, die Normenkontrolle und die Rechtsmittel — von null erklärt und durchgehend auf die Aufgaben zugeschnitten, die in der bayerischen Assessorklausur wirklich gestellt werden.

Dieses Gebiet hat keinen eigenen materiellen Stoff. Es liefert das Verfahren, in dem der Streit der übrigen Gebiete ausgetragen wird — in der Zeit, in der noch nichts feststeht. Gefragt wird nicht, ob ein Verwaltungsakt rechtmäßig ist, sondern ob er einstweilen vollzogen werden darf; nicht, ob eine Satzung wirksam ist, sondern ob sie einstweilen angewandt werden darf; und nicht, wie eine Sache entschieden wird, sondern wie eine Entscheidung angegriffen wird. Das Ergebnis ist deshalb fast nie ein Urteil, sondern ein Beschluss.

Ausgewertet sind 40 Aufgaben aus 16 Prüfungsterminen, 2018/I bis 2025/II. Dieses Gebiet war in 21 davon berührt; nur ein Gebiet des Öffentlichen Rechts liegt darüber. Es heißt nach drei Gegenständen und trägt im Verhältnis elf zu drei zu zwei: Der Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 und § 80a VwGO war in 11 der 40 Aufgaben tragend, die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO in 5, die Normenkontrolle nach § 47 VwGO in 3 und ein Rechtsmittel in 2. Alle neun Beschlüsse der Reihe liegen hier, acht davon Eilbeschlüsse, dazu acht der dreizehn Anwaltsschriftsätze. Ein behördlicher Bescheid, ein Vermerk oder ein Gutachten war in keiner dieser einundzwanzig Aufgaben zu fertigen.

Vier Fragen entscheiden über die Note.

Anfechtung oder etwas anderes in der Hauptsache? § 123 Abs. 5 VwGO lautet: „Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für die Fälle der §§ 80 und 80a.“ Wo in der Hauptsache die Anfechtungsklage statthaft wäre, ist die einstweilige Anordnung gesperrt; wo Verpflichtung, Leistung oder Feststellung trägt, ist sie der Weg.

Anordnen oder wiederherstellen? Ein einziges Wort legt fest, was zu prüfen ist. Wer wiederherstellen lässt, greift eine behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung an und muss deren Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO prüfen. Wer anordnen lässt, greift einen gesetzlichen Wegfall der aufschiebenden Wirkung an, und eine Begründung gibt es nicht.

Wer wägt ab? Das Gericht selbst. Es kontrolliert nicht, ob die Behörde richtig abgewogen hat, sondern wägt eigenständig zwischen Aussetzungs- und Vollzugsinteresse ab. Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind das Hauptelement dieser Abwägung, nicht ihr Ersatz; Art. 19 Abs. 4 GG verdichtet die summarische Prüfung, je schwerer und je endgültiger der drohende Eingriff wiegt.

Wie sieht der Beschluss aus? Er hat keinen Tatbestand — § 122 Abs. 1 VwGO verweist auf § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO und gerade nicht auf §§ 116, 117 VwGO —, keinen Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, dafür die Streitwertfestsetzung im Tenor und nach § 122 Abs. 2 Satz 2 VwGO stets eine Begründung. Wer den Beschluss nicht formen kann, verliert Punkte, die mit dem materiellen Recht nichts zu tun haben.

Fast jeder Fehler dieses Gebiets ist ein Zitierfehler. § 80 Abs. 2 Satz 1 VwGO hat fünf Nummern, weil zwischen Nr. 3 und Nr. 4 die Nr. 3a steht — deshalb lautet § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO „Nummer 1 bis 3a“. § 47 Abs. 2a VwGO ist weggefallen. Die bayerische Bestimmung für die Normenkontrolle steht in Art. 4 AGVwGO. Die Beschwerde ist nach § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO binnen eines Monats nach Bekanntgabe zu begründen. Und nach Art. 13 Satz 1 AGVwGO vertritt im ersten Rechtszug die Ausgangsbehörde den Freistaat, nicht die Landesanwaltschaft Bayern.

Und hier wird gerechnet: die Jahresfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ab Bekanntmachung, die zwei Wochen des § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO neben dem Monat des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO, die Fristen des § 124a VwGO, die drei Monate des § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO und die Monatsfrist des § 63 Abs. 2 Satz 1 BImSchG, eine der wenigen gesetzlichen Antragsfristen des Eilrechtsschutzes. Verschoben wird über § 57 Abs. 2 VwGO mit § 222 ZPO.

Der Band ist bayerisch. Er arbeitet mit VwGO und AGVwGO, dem BayVwVfG, dem Kostengesetz, der Gemeindeordnung, der BayBO und dem LStVG, außerdem mit dem Baugesetzbuch, weil § 212a Abs. 1 BauGB die meisten Eilfälle liefert: Das Baurecht war in 16 der 40 Aufgaben tragend, und von den elf Aufgaben zu § 80 Abs. 5 und § 80a VwGO lagen sieben im Baurecht und drei im Sicherheitsrecht.

Acht Felder, 140 Einheiten: Feld 1 Die aufschiebende Wirkung · Feld 2 Der Antrag nach § 80 V VwGO — Zulässigkeit · Feld 3 Die Begründetheit des Eilantrags · Feld 4 Der Verwaltungsakt mit Doppelwirkung und § 80a VwGO · Feld 5 Die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO · Feld 6 Die Normenkontrolle nach § 47 VwGO · Feld 7 Der Eilbeschluss als Produkt · Feld 8 Rechtsmittel und Entscheidung ohne mündliche Verhandlung. Davor stehen zwei Landkarten — wer einstweilen vollziehen darf und wer warten muss, und der Weg nach oben. Mit den Landkarten und einer Einführung je Feld liegt der Lehrstoff, 155 Stück, im Modulteil. Die Einheiten sind nicht gleichförmig: 52 Normsätze mit dem Wortlaut als Merke-Kasten, 34 Schemata, 25 Weichen, 12 Meinungsstreite und 17 Muster — Anträge, Tenöre und Belehrungen im Wortlaut. Jede der 140 Einheiten endet mit einem Quick-Check.

Dazu 135 Mikrofälle, 135 Stück in drei Stufen, verteilt auf 45 Themen. Der Grundfall ist der klare Fall, die Variante dreht eine Tatsache und zeigt, an welchem Merkmal es hing — in diesem Gebiet oft an einem einzigen Wort im Gesetz —, der Streitfall trägt das Problem, das in der Klausur den Schwerpunkt bildet. 520 Karten liegen bereit für die tägliche Wiederholung, in der Jura Eule 80 Fälle, zehn je Feld, zusammen 488 Aussagen. Und vier vollständige Klausuren im Examensformat, je fünf Stunden, mit vier verschiedenen Produkten: ein Beschluss des Verwaltungsgerichts über drei nebeneinander gestellte Anträge, eine Beschwerdeentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Nachbarstreit, die Antragserwiderung der Ausgangsbehörde mit ihrer eigenen Aussetzungsentscheidung und ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs über die vorläufige Außervollzugsetzung einer gemeindlichen Verordnung.

Die Beschwerde und die behördliche Aussetzung waren in den 40 Aufgaben nie tragend. Zwei der vier Klausuren üben sie trotzdem: Jeder Eilbeschluss endet mit der Belehrung über die Beschwerde, und die Aussetzung beendet ein Verfahren, bevor das Gericht entscheidet.

Quer über Wissen und Mikrofälle liegt die Examenstreffer-Schicht: An 140 Stellen — 62 Wissenseinheiten und 78 Mikrofällen — ist markiert, in wie vielen der 40 ausgewerteten bayerischen Aufgaben das Problem tragend war, nicht bloß erwähnt.

Wenn du dich lieber führen lassen willst: Alex Coaching

Oben im Menü steht Alex Coaching. Dort führt ALEX dich Feld für Feld, Lektion für Lektion durch den Stoff. Erklärung, Aufgabe und Fall greifen ineinander: Du liest, beantwortest Aufgaben und beurteilst einen Sachverhalt; was du nicht brauchst, überspringst du. Wenn eine Antwort noch nicht sitzt, sagt ALEX dir, woran es liegt, und du versuchst es noch einmal, ohne dass es dich etwas kostet.

Es ist derselbe Lehrstoff wie hier, nur anders serviert.

Wenn du selbst zusammenstellen willst

Der Stoff dieses Bandes liegt unter Trainieren: Wissens-Module, Mikrofälle, Jura Eule und die Examensklausuren. Richte einmal den Lernplan ein — Termin, Umfang, Rechtsgebiete. Danach steht unter Heute dran, was heute ansteht: fällige Wiederholungen und neuer Stoff in einer Liste, ohne dass du wählen musst. Das ist die Frage, an der die meisten Lerntage verloren gehen.

Was es außerdem gibt

Der Klausurencoach führt dieselben vier Klausuren Station für Station — du schreibst eine Station, bekommst eine Rückmeldung dazu und siehst danach, wie dieser Abschnitt in der Musterlösung aussieht. In der Klausurkorrektur reichst du eine eigene Arbeit ein: Ein Prädikatsjurist mit über 13 Punkten im Staatsexamen liest sie und antwortet in null bis drei Tagen, die KI-Fassung kommt sofort. Deine eigenen Karten und Notizen liegen in der Kartei und laufen im selben Rhythmus mit. In der Arena trittst du auf demselben Bestand gegen einen anderen an, nur unter Zeit und mit einem Gegenüber. Der Tutor beantwortet Fragen und nennt darunter, worauf er sich stützt; findet er nichts, sagt er das. Und unter Aktuelle Rspr steht die examensrelevanteste Entscheidung der Woche — knapp erklärt und mit dem Satz, wo sie abgeprüft wird.

Die vier Klausuren nennen ihren Stichtag in der Akte selbst.