Skript

01 · Lernpfad & Architektur — vom Eilantrag zum tragfähigen Beschluss

Überblick

Zielgruppe: Referendarin oder Referendar vor oder in der Verwaltungsstation. Maßstab: die vier Examensklausuren dieses Bandes.

Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie der Band gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.

Der Band in einem Bild

Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:

  • Wissen
    150 Module erklären jeden Baustein von null — bei den Normsätzen mit dem Wortlaut als Merke-Kasten, bei den Schemata mit der nummerierten Prüfungsfolge, bei den Mustern mit Antrag, Tenor oder Belehrung im Wortlaut, und jede der 140 Einheiten mit einem Quick-Check am Ende.
  • Übung
    135 Mikrofälle in drei Stufen: Grundfall, Variante, Streitfall — 45 Themen, jedes in allen dreien.
  • Klausur
    Vier vollständige Examensklausuren mit Musterlösung und Korrekturhinweisen, je fünf Stunden. Drei verlangen einen Beschluss, eine die Antragserwiderung der Behörde mit ihrer eigenen Aussetzungsentscheidung, und jede Musterlösung endet mit dem ausformulierten Produkt.

Die Besonderheit dieses Bandes: Er fängt mit zwei Landkarten an. Die erste ist eine Tafel zu der Frage, mit der jede Eilrechtsschutzklausur beginnt: Hat der Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung? Von der Antwort hängt ab, ob überhaupt ein Antrag nötig ist, wie er lautet, ob § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO geprüft wird und wie der Tenor gefasst wird. Die zweite legt die Wege nach oben nebeneinander — jedes Rechtsmittel mit seiner Frist und dem Gericht, bei dem es anzubringen ist. Wer die Landkarten überspringt, lernt acht Felder statt eines Verfahrens.

Und noch etwas ist anders als im ersten Examen: Was du hier lernst, endet in einem Text, der so im Beschluss stehen könnte — ein Antrag, ein Tenor, eine Abwägung, ein Streitwert, eine Rechtsmittelbelehrung. Deck ihn ab und schreib ihn aus dem Kopf auf; das ist die Übung.

Vertiefung

Der empfohlene Lernpfad

Es ist ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind aus dem Umfang gerechnet: Rund zwanzig Lerntage, verteilt nach dem Anteil, den ein Feld am Lehrtext des Bandes hat.

  • Schritt 1 — Die beiden Landkarten (≈ ½ Tag)
    Feld 0: die Tafel, wer einstweilen vollziehen darf und wer warten muss, und der Weg nach oben mit jedem Rechtsmittel, seiner Frist und seinem Gericht. Einmal lesen, nicht durcharbeiten; du kommst nach jedem Feld hierher zurück.
  • Schritt 2 — Die aufschiebende Wirkung (≈ 2–2½ Tage)
    Feld 1: die Regel des § 80 Abs. 1 VwGO und was sie erfasst, Wirksamkeit oder Vollziehbarkeit, die fünf Nummern des § 80 Abs. 2 Satz 1 VwGO — Abgaben und Kosten, unaufschiebbare Anordnungen von Polizeivollzugsbeamten, die gesetzlich angeordneten Fälle mit der Nr. 3a und die Anordnung der sofortigen Vollziehung —, die Ermächtigung der Länder nach Satz 2, die Prüfungsfolge, ob ein Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat, § 80 Abs. 3 VwGO, die behördliche Aussetzung nach § 80 Abs. 4 VwGO mit dem Antrag an die Behörde im Wortlaut, die Zugangshürde des § 80 Abs. 6 VwGO allein bei Nr. 1, die Abänderung nach § 80 Abs. 7 VwGO, §§ 80b und 80c VwGO und der faktische Vollzug.
  • Schritt 3 — Der Eilantrag in der Zulässigkeit (≈ 3–3½ Tage)
    Feld 2: die Wahl des Verbs nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO — anordnen oder wiederherstellen — und die vier Sätze dahinter, das Zulässigkeitsschema, welcher Eilantrag statthaft ist, die Antragsbefugnis, der Antrag vor Klageerhebung und die Klagefrist daneben, das Rechtsschutzbedürfnis, § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO, der Antragsgegner nach dem Rechtsträgerprinzip, das Gericht der Hauptsache und die örtliche Zuständigkeit nach § 52 VwGO, die Anträge im Wortlaut, die Auslegung nach § 88 VwGO über § 122 Abs. 1 VwGO und ihre Grenze, mehrere Anträge mit Prüfungsordnung, Streitwert und Quote, der Teilantrag, die Form der Einreichung nach §§ 55a, 55d VwGO, der Vertretungszwang, Beteiligten- und Prozessfähigkeit, der Antrag einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung und der Antrag gegen eine fingierte Genehmigung.
  • Schritt 4 — Die Begründetheit des Eilantrags (≈ 2–2½ Tage)
    Feld 3: das Prüfungsprogramm, § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO als formeller Punkt — was verlangt ist, wann eine Formel genügt, Nachholen oder neu erlassen und die Folge des Mangels —, die Begründung der sofortigen Vollziehung im Wortlaut, die eigene Abwägung des Gerichts, die drei Lagen der Erfolgsaussichten und die reine Folgenabwägung, die Prüfungsdichte nach Art. 19 Abs. 4 GG, das besondere Vollzugsinteresse, der maßgebliche Zeitpunkt, mehrere Verfügungen in einem Bescheid, der teilweise rechtmäßige Bescheid und die Abwägung, wie sie im Beschluss steht.
  • Schritt 5 — Doppelwirkung und Drittschutz (≈ 2½–3 Tage)
    Feld 4: begünstigend-drittbelastend oder belastend-drittbegünstigend, § 80a VwGO im Wortlaut mit seinen drei Absätzen, die sechs Rechtsschutzvarianten einzeln, Behörde zuerst oder gleich zum Gericht, der Verweis des § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO auf § 80 Abs. 6 VwGO, § 212a Abs. 1 BauGB, die notwendige Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO und die Folge ihres Unterbleibens, die sechs Anträge und die sechs Tenöre im Wortlaut, Kosten und Streitwert im Drittverfahren.
  • Schritt 6 — Die einstweilige Anordnung (≈ 2½–3 Tage)
    Feld 5: § 123 Abs. 5 VwGO als Kollisionsnorm und erste Weiche jeder Eilrechtsschutzklausur, Sicherungs- und Regelungsanordnung, die Zulässigkeit, das Gericht der Hauptsache, die Begründetheit aus Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund und Rechtsfolge, die Glaubhaftmachung nach § 920 Abs. 2 und § 294 ZPO, das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache und die Prüfung, wenn sie vorweggenommen wird, die abschließende Verweisungskette des § 123 Abs. 3 VwGO, was gegen eine einstweilige Anordnung geht, § 945 ZPO, Antrag und Tenor, das Bürgerbegehren, mehrere Bewerber um einen Platz und die Prüfungsdichte.
  • Schritt 7 — Die Normenkontrolle (≈ 2½ Tage)
    Feld 6: § 47 Abs. 1 VwGO mit seinen zwei Nummern und Art. 4 AGVwGO, Normenkontrolle oder Inzidentkontrolle, die Zulässigkeit, die Antragsbefugnis von Person und Behörde, die Jahresfrist, der weggefallene § 47 Abs. 2a VwGO, Antragsgegner, Äußerung und Beiladung, der Maßstab nach § 47 Abs. 3 und 4 VwGO, das objektive Beanstandungsverfahren, § 47 Abs. 5 VwGO mit dem Unwirksamkeitstenor, der eigene Maßstab des § 47 Abs. 6 VwGO und seine Prüfung, die Abgrenzung zu § 123 VwGO, Normerlass und Normergänzung, Antrag, Tenor, Kosten und Rechtsmittel.
  • Schritt 8 — Der Eilbeschluss als Produkt (≈ 2 Tage)
    Feld 7: was nach § 122 VwGO vom Urteilsrecht gilt, der Bauplan des Eilbeschlusses von der Kopfzeile bis zur Unterschrift, das Rubrum im Wortlaut, was aus dem Urteil nicht mitkommt, die Grundtenöre, der ausgelegte Antrag, Feststellung, Aufhebung der Vollziehung und Teilstattgabe, die Tenöre des Verwaltungsgerichtshofs nach § 47 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 VwGO, die Kostenentscheidung und der Beigeladene, der Streitwert nach §§ 52, 53 Abs. 2 und § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG, die Halbierung, die in keinem Gesetz steht, die Gründe und die Rechtsmittelbelehrung.
  • Schritt 9 — Rechtsmittel und Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (≈ 1½–2 Tage)
    Feld 8: drei Entscheidungsformen und drei Rechtsbehelfe, die Zulassung der Berufung nach §§ 124, 124a VwGO mit ihren Fristen und dem Schema, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die Beschwerde gegen den Eilbeschluss mit den sechs Sätzen des § 146 Abs. 4 VwGO und der Begründung im Wortlaut, der Gerichtsbescheid nach § 84 VwGO und das Wahlrecht, Revision und Sprungrevision nach §§ 132, 134 VwGO, und wer allein entscheidet.
  • Schritt 10 — Klausurphase
    Vier Klausuren unter Zeit, je fünf Stunden, jede mit einem anderen Produkt. Fang mit der an, deren Schwerpunkt du eben durchgearbeitet hast; dann liest du die Akte nicht zum ersten Mal auf eine Frage hin, die du noch nicht kennst. Zwischendurch die Jura Eule zum Wachhalten.

Woran du merkst, dass es sitzt

Du bestimmst bei jedem Rechtsbehelf ohne zu suchen, ob er aufschiebende Wirkung hat, und daraus Antrag und Verb — anordnen oder wiederherstellen. Du trennst § 80 Abs. 5 von § 123 VwGO an der Hauptsache, prüfst § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nur dort, wo er gilt, und wägst selbst ab, statt die Behörde zu kontrollieren. Rubrum, Tenor, Kostenentscheidung, Streitwert und Rechtsmittelbelehrung eines Eilbeschlusses schreibst du ohne Muster daneben — nicht, weil du sie auswendig gelernt hast, sondern weil du weißt, aus welchen Bestandteilen sie bestehen.