R2 · Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB)
Überblick
Worum es geht
Du prüfst, ob ein enterbter Angehöriger Geld vom Erben fordern darf. Das brauchst du in jeder erbrechtlichen Klausur, in der jemand überraschend leer ausgegangen ist.
Ein Fall dazu
Erblasser E stirbt am 01.03.2024 und hinterlässt seine Tochter T und seinen Freund F. Im Testament vom 10.01.2024 setzt E den F als Alleinerben ein, während T mit keinem Wort bedacht wird. Der Nachlass hat einen reinen Netto-Wert von 100.000 Euro. Kurz nach der Testamentseröffnung fordert T von F ihr Geld. T möchte wissen, ob und in welcher Höhe ihr ein Pflichtteil zusteht.
Das Raster
- Du prüfst, ob der Fordernde zum berechtigten Personenkreis gehört (§ 2303 BGB, § 2309 BGB).
- Du stellst fest, ob er durch letztwillige Verfügung wirksam enterbt wurde.
- Du berechnest die gesetzliche Erbquote unter Einbeziehung aller Beteiligten (§ 2310 BGB) und halbierst sie für den Pflichtteil (§ 2303 BGB).
- Du ermittelst den konkreten Nachlasswert am Todestag nach Abzug aller Schulden (§ 2311 BGB).
- Du nimmst eventuelle Korrekturen für Zuwendungen, Vermächtnisse oder Beschränkungen vor (§ 2305 BGB bis § 2316 BGB).
- Du prüfst den separaten Anspruch auf Ergänzung bei Schenkungen (§§ 2325–2330 BGB).
- Du sicherst die Durchsetzung über Auskunft und Klage (§ 2314 BGB, § 254 ZPO).
- Du prüfst die Verjährungsfrist ab Kenntnis (§ 195 BGB).
Kurz nachdenken
Hat E die Tochter T wirksam enterbt, obwohl im Testament gar nicht explizit steht „T wird enterbt“? Antwort: Ja, denn die Einsetzung einer anderen Person als Alleinerben gilt rechtlich als stillschweigende Enterbung der gesetzlichen Erben.
Wo es kippt
Hier wird entschieden: an Schritt 3 und 5. Eine falsche Quote macht jede Folgezeile falsch.