Skript

R1 · Wer ist Erbe geworden? (die Vorfrage jeder Erbrechtsklausur)

Überblick

Worum es geht

Du klärst als allererstes, wer den Nachlass bekommt und zu welchen Quoten. Ohne diesen Schritt lässt sich im Erbrecht keine weitere Frage beantworten, und du brauchst ihn in fast jeder Klausur direkt am Anfang.

Ein Fall dazu

Erblasser E setzt am 10. Januar 2023 seine Partnerin Petra per eigenhändigem Testament zur Alleinerbin ein. Am 15. Mai 2023 heiraten E und Petra und lassen ein öffentliches Berliner Testament beurkunden, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und die gemeinsame Tochter Tina als Schlusserbin einsetzen. Nach dem Tod des E am 1. Februar 2024 fordert Petra den gesamten Nachlass. Tina verlangt ihren Anteil und behauptet, das erste Testament sei durch die Heirat hinfällig geworden, außerdem sei E bei der Beurkundung verwirrt gewesen. Wer ist Erbe geworden und zu welcher Quote?

Das Raster

  1. Prüfe, ob eine wirksame Verfügung von Todes wegen vorliegt (§§ 1924–1936 BGB).
  2. Prüfe die Formwirksamkeit des Testaments (§ 2247 BGB).
  3. Prüfe, ob der Erblasser testierfähig war (§ 2229 Abs. 4 BGB).
  4. Lege den Inhalt aus, um Erbeinsetzung von Vermächtnis zu trennen (§ 133 BGB).
  5. Prüfe, ob die Verfügung noch in Kraft oder durch Bindung oder Widerruf hinfällig ist (§ 2253 BGB).
  6. Prüfe, ob die Verfügung wirksam angefochten wurde (§ 2078 BGB).
  7. Prüfe, ob Erben ausgeschlagen haben (§ 1942 BGB).
  8. Stelle die endgültigen Quoten auf und prüfe, ob die Summe eins ergibt.

Kurz nachdenken

Gilt Petras Alleinerbeinsetzung aus dem Januar 2023 neben dem Berliner Testament weiter? Antwort: Nein, durch das neuere gemeinschaftliche Testament und den Widerruf durch die späteren Verfügungen sowie die gesetzlichen Bindungen ist die Rechtslage neu zu ordnen. Maßgeblich ist das, was nach allen Wirksamkeits- und Bestandsproben übrig bleibt.

Wo es kippt

Hier wird entschieden: an Schritt 5. Wer die Bindung übersieht, prüft ein Testament, das gar nicht mehr gilt.