01 · Lernpfad & Architektur — von 0 zum tragfähigen Deliktsgutachten
Überblick
Zielgruppe: Studentin oder Student in der Examensvorbereitung — oder wer das Deliktsrecht nach dem Grundkurs noch einmal von unten aufbauen will. Maßstab: die zehn Examensklausuren dieses Bandes.
Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie der Band gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.
Der Band in einem Bild
Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:
- Wissen
157 Einheiten erklären jeden Baustein von null — mit Norm, Aufbaumuster und Quick-Check, verteilt auf zehn Felder. - Übung
274 Mikrofälle zu 91 Themen, jedes in drei Stufen: Grundfall, Variante, Streit- oder Grenzfall. Dazu 91 Fälle der Jura Eule mit derselben Nummer und 617 Karteikarten. - Klausur
Zehn vollständige Examensklausuren mit Musterlösung und Korrekturhinweisen, je fünf Stunden.
Dazu die beiden Erstexamens-Module: die Prüfschemata (50 Stück) als Prüfungsreihenfolgen zum Aufschlagen und der Definitionstrainer (138 Begriffe) für den Wortlaut. Ein Schema ist kein Stoff — es ist der Aufbau, und den brauchst du erst, wenn du weißt, was hineingehört.
Die Besonderheit dieses Bandes: Über den Anspruch entscheidet selten die Anspruchsgrundlage und fast immer die Zurechnung und danach die Rechnung. Deshalb fängt der Band beim Handwerk an: Feld 0 lehrt die drei Stufen der Haftungsgründe, an denen hängt, wer was beweisen muss. Und Feld 7 ist der zweite Prüfungsteil fast jeder Klausur; wer es auslässt, kann zwar jeden Anspruch begründen, aber keinen ausrechnen.
So arbeitest du damit
Innerhalb eines Feldes immer dieselbe Reihenfolge:
- das Wissen ganz durch, mit den Quick-Checks
- die Schemata daneben, die Prüfungsreihenfolge einmal von Hand abgeschrieben
- die Mikrofälle, die drei Stufen eines Themas hintereinander
- die Definitionen des Feldes in der freien Stufe
- die Jura Eule, wenn du zwanzig Minuten und keinen Schreibtisch hast
Die Karteikarten laufen ab dem ersten Feld täglich mit.
Die Klausuren kommen nicht am Ende. Schreib die erste, sobald du Feld 0 bis 2 durch hast — eine Klausur, die im Oktober schiefgeht, kostet nichts, eine im März schon.
Welches Modul wofür da ist, steht in der Einführung davor.
Vertiefung
Der empfohlene Lernpfad
Es ist ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind aus dem Umfang gerechnet: rund zwanzig Lerntage, verteilt nach dem Anteil, den ein Feld am Lehrtext des Bandes hat. Die Schritte folgen der Nummernfolge; wer wenig Zeit hat, nimmt nach Feld 0 und Feld 1 zuerst Feld 5, Feld 7 und Feld 4.
- Schritt 1 — Handwerk: Aufbau, Konkurrenzen, das Drei-Stufen-System (≈ 1–2 Tage)
Feld 0: die drei Stufen und ihr Wortlaut — § 823 I BGB, § 831 I 2 BGB und § 836 I 2 BGB, § 833 S. 1 BGB und § 7 StVG —, der Aufbau des § 823 I BGB in fünf Punkten, die Kausalität zweimal mit zwei Beweismaßen (§ 286 ZPO im Tatbestand, § 287 ZPO in der Rechtsfolge), warum der Vertrag über § 278 BGB vor dem Delikt steht, die Rechtfertigung nach § 227 BGB, § 228 BGB und § 904 BGB, und die Deliktsfähigkeit nach § 827 BGB und § 828 BGB. - Schritt 2 — § 823 I BGB: Rechtsgutsverletzung, Kausalität, Zurechnung (≈ 2–3 Tage)
Feld 1: die fünf Rechtsgüter und das sonstige Recht, der Schockschaden und die Grenze der Trauer (§ 844 BGB), Äquivalenz, Adäquanz und Schutzzweck als drei getrennte Fragen, die Herausforderungsformel bei Verfolgern und Rettern, der Dritte, der dazwischentritt, die Reserveursache und die Verkehrssicherungspflicht mit dem Maßstab des § 276 BGB. - Schritt 3 — Die Rahmenrechte (≈ 1–2 Tage)
Feld 2: der Gewerbebetrieb und der betriebsbezogene Eingriff, das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I GG und Art. 1 I GG mit seinen Sphären, Tatsache und Werturteil unter Art. 5 GG, die Kreditgefährdung nach § 824 BGB, die Geldentschädigung neben § 253 BGB und warum hier die Rechtswidrigkeit positiv festgestellt wird. - Schritt 4 — Schutzgesetze, § 826 BGB und der Dieselskandal (≈ 2 Tage)
Feld 3: der Schutzgesetzbegriff des § 823 II BGB am Beispiel des § 229 StGB, die zwei Wege zum reinen Vermögensschaden, Sittenwidrigkeit und Vorsatz des § 826 BGB, der Hersteller, der den Prüfstand erkennt, und der Restschadensersatz nach § 852 BGB samt der Zinsen des § 849 BGB. - Schritt 5 — Zurechnung fremden Verhaltens (≈ 1–2 Tage)
Feld 4: § 831 BGB mit Weisungsgebundenheit, Verrichtung und Entlastungsbeweis, die Abgrenzung zu § 278 BGB, § 31 BGB als Zurechnungsnorm ohne eigenen Anspruch, der Organisationsmangel und die Aufsichtspflicht des § 832 BGB, gemessen an § 1631 BGB. - Schritt 6 — Tierhalter- und Kfz-Gefährdungshaftung (≈ 3 Tage)
Feld 5: § 833 BGB mit Luxus- und Nutztier, der Tieraufseher des § 834 BGB, die Halterhaftung des § 7 StVG „bei dem Betrieb“, die Ausnahmen des § 8 StVG, der Fahrer nach § 18 StVG, die Abwägung nach § 17 StVG, die Höchstbeträge des § 12 StVG und das automatisierte Fahren der §§ 1a, 1d und 1e StVG. - Schritt 7 — Produkthaftung (≈ 2 Tage)
Feld 6: zwei Spuren nebeneinander — § 1 ProdHaftG und die Produzentenhaftung aus § 823 I BGB —, der Produktbegriff des § 2 ProdHaftG und die Software, der Fehler nach § 3 ProdHaftG in vier Kategorien, der Hersteller des § 4 ProdHaftG, Selbstbeteiligung und Höchstbetrag nach § 11 und § 10 ProdHaftG sowie Warnen oder Zurückrufen. - Schritt 8 — Schadensrecht und Mehrpersonen-Ausgleich (≈ 2–3 Tage)
Feld 7: die sieben Schritte von der Verletzung zur Zahl, Herstellung nach § 249 BGB und Entschädigung nach § 251 BGB, die 130-Prozent-Grenze und die fiktive Abrechnung, entgangener Gewinn nach § 252 BGB, Schmerzensgeld nach § 253 BGB, das Mitverschulden des § 254 BGB, die Ansprüche Dritter bei Tötung nach § 844 BGB und die Gesamtschuld nach § 840 BGB und § 426 BGB, auch gestört. - Schritt 9 — Drittbeziehungen und Sonderausgleich (≈ 1–2 Tage)
Feld 8: Drittschadensliquidation und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, der Retter als Geschäftsführer ohne Auftrag nach § 683 BGB und § 670 BGB, der Forderungsübergang nach § 86 VVG und § 116 SGB X, das Haftungsprivileg des § 104 SGB VII und was nach der Verjährung über § 852 BGB übrig bleibt. - Schritt 10 — Amts- und Arzthaftung (≈ 1 Tag)
Feld 9: § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG, die Drittbezogenheit der Amtspflicht und die Sperren des § 839 BGB; hinzu kommt die Arzthaftung aus dem Behandlungsvertrag, mit der Aufklärung des § 630e BGB und den Beweislastregeln des § 630h BGB. - Schritt 11 — Klausurphase
Zehn Klausuren unter Zeit, je fünf Stunden. Fang mit einer Klausur an, deren Felder du eben durchgearbeitet hast — dann liest du den Sachverhalt nicht zum ersten Mal auf einen Streit hin, den du noch nicht kennst. Zwischendurch die Jura Eule zum Wachhalten.
Woran du merkst, dass es sitzt
Du liest einen Sachverhalt und weißt nach dem ersten Absatz, auf welcher Stufe der Anspruch steht, und damit, wer was beweisen muss. Du prüfst Adäquanz und Schutzzweck als zwei Punkte, nicht als einen. Du hörst nach einem gelungenen Entlastungsbeweis nicht auf, sondern prüfst die eigene Pflicht des Geschäftsherrn. Und wenn der Anspruch steht, rechnest du ihn aus, mit den Zahlen aus dem Sachverhalt.