Wenn jemand Geld verlangt und kein Vertrag da ist, auf den er sich stützen könnte — oder wenn ein Vertrag da ist, der Schaden aber schon vor ihm entstanden ist. Erkennungszeichen im Sachverhalt: Eine Ausgabe, die vor der Unterschrift getätigt wurde. Ein Sonderteil abgerufen, ein anderes Geschäft abgesagt, Etiketten drucken lassen, eine Halle freigeräumt. Wo ein Sachverhalt eine Uhrzeit an eine Disposition heftet, will er die Vertrauenshaftung. Im Aufbau sitzt sie auf der zweiten Stufe der Reihenfolge aus S-0.02: vertragsähnliche Ansprüche, geprüft vor den deliktischen.