§ 794 I ZPO: Nummernfolge und weggefallene Nummern

Zivilprozessrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

§ 794 I ZPO führt vierzehn Nummern. Sie heißen 1., 2., 2a., 2b., 3., 3a., 4., 4a., 4b., 5., 6., 7., 8. und 9. – und Nr. 2a, Nr. 2b und Nr. 3a sind weggefallen. Wer die Zeilen abzählt, gelangt zu einer anderen Nummer als der gemeinten.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema