Die Baumbachsche Kostenformel und ihr Rechenweg

Zivilrecht I · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

(P) Zwei Beklagte unterliegen verschieden. Wie kommt man zu Zahlen, die im Kostenfestsetzungsverfahren tragen?

  • Der Gedanke ist einfach: Gerichtskosten entstehen für das Verfahren im Ganzen und werden deshalb auf alle Angriffe bezogen; Anwaltskosten entstehen nur für das Verhältnis, in dem der Anwalt tätig ist, und werden deshalb nur auf dieses Verhältnis bezogen. Aus dieser einen Unterscheidung folgt alles Weitere.

Schema · Baumbach rechnen

  1. Absonderung nach § 100 Abs. 2 ZPO prüfen
    Ist ein Teil des Streits von vornherein nur einem Streitgenossen zuzuordnen, wird er herausgenommen und getrennt verteilt; erst der Rest geht in die Tabelle.
  2. Fiktiven Gesamtstreitwert bilden. Alle Prozessrechtsverhältnisse werden addiert — auch dann, wenn der Gebührenstreitwert keine Addition vornimmt, weil die Ansprüche wirtschaftlich auf dasselbe gerichtet sind. Der Grund: Wer zwei Personen angreift, führt zwei Angriffe, und das muss sich in der Kostenverteilung abbilden.
  3. Unterliegen jeder Partei je Verhältnis eintragen. Am schnellsten mit einer Tabelle, deren Spalten lauten: Unterliegen des Klägers · Unterliegen des ersten Beklagten allein · Unterliegen des zweiten Beklagten allein · Unterliegen beider als Gesamtschuldner. Die Zeilensumme jeder Zeile ist der Wert des jeweiligen Verhältnisses; die Spaltensumme aller Spalten ist der fiktive Gesamtstreitwert.
  4. Vier Verteilungen bilden.
    • Gerichtskosten: Unterliegen der Partei ÷ fiktiver Gesamtstreitwert.
    • Außergerichtliche Kosten des Klägers: wie die Gerichtskosten, sofern der Kläger an allen Verhältnissen beteiligt ist.
    • Außergerichtliche Kosten jedes Beklagten: Unterliegen des Klägers in diesem einen Verhältnis ÷ Wert dieses einen Verhältnisses.
    • Rest: Was danach nicht zugewiesen ist, trägt jede Partei selbst.
  5. Probe. Die Anteile an den Gerichtskosten müssen zusammen 1 ergeben. Jede Beklagtenquote muss sich aus einem einzigen Verhältnis erklären lassen.

Beispiel

Der Kläger verlangt von B1 12.000,00 EUR aus Werkvertrag und von B2 6.000,00 EUR aus Delikt; die Ansprüche sind nicht gesamtschuldnerisch verknüpft. Das Gericht verurteilt B1 zu 6.000,00 EUR und weist die Klage gegen B2 vollständig ab.

AngriffWertUnterliegen KUnterliegen B1Unterliegen B2
K gegen B112.0006.0006.000—
K gegen B26.0006.000—0
zusammen18.00012.0006.0000
  • Gerichtskosten: K 12.000/18.000 = 2/3; B1 6.000/18.000 = 1/3; B2 0.

  • Außergerichtliche Kosten des Klägers: B1 trägt 1/3, B2 nichts; den Rest trägt K selbst.

  • Außergerichtliche Kosten des B1: K unterliegt im Verhältnis K gegen B1 mit 6.000 von 12.000 = 1/2 ⇒ K trägt die Hälfte, B1 die andere Hälfte selbst.

  • Außergerichtliche Kosten des B2: K unterliegt im Verhältnis K gegen B2 mit 6.000 von 6.000 = 1 ⇒ K trägt sie ganz.

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