Für drei Texte stehen fünf Stunden zur Verfügung, und die Reihenfolge ist keine Geschmacksfrage. Sie entscheidet darüber, welcher Text unfertig bleibt, wenn die Zeit knapp wird; einer bleibt fast immer unfertig.
Weg A — Hilfsgutachten zuerst
Erst die objektive Prüfung, dann der Schriftsatz aus ihr heraus, dann der Brief. Vorteil: Der Schriftsatz steht auf geprüftem Grund, und keine Behauptung wird aufgestellt, die das Gutachten später widerlegt. Nachteil: Das Hilfsgutachten ist der Text mit den wenigsten Punkten pro Zeile; wer dort zwei Stunden verbringt, hat für den Schriftsatz zu wenig.
Weg B — Schriftsatz zuerst
Erst der Text mit den meisten Punkten, dann das Gutachten, dann der Brief. Vorteil: Der wichtigste Text ist fertig, und die Formalien — Rubrum, Anträge, Begleitanträge — sind gesichert, die eigens bepunktet werden. Nachteil: Wer im Schriftsatz etwas behauptet, das die Prüfung nicht trägt, muss zurück.
Kriterium und Empfehlung
Die Prüfung erfolgt vor beiden Texten; geschrieben wird zuerst der Schriftsatz. Die Prüfung geschieht im Aktenauszug und in der Gliederung, nicht im fertigen Gutachtentext; wer die Rechtslage erst beim Schreiben des Hilfsgutachtens klärt, hat zweimal gedacht. Ein tragfähiges Gerüst für fünf Stunden: eine Stunde Akte und Gliederung, zwei Stunden Schriftsatz, eine Stunde Hilfsgutachten, vierzig Minuten Mandantenschreiben, zwanzig Minuten Schlusskontrolle.
Die Gegenprobe
Setze dem Hilfsgutachten eine harte Grenze und halte sie. Läuft die Zeit ab, wird nicht abgebrochen, sondern verdichtet: Jeder Abschnitt bekommt seinen Obersatz, seine Beweislastzeile und sein Ergebnis, die Subsumtion wird kürzer. Ein vollständiges, knappes Hilfsgutachten bringt mehr als ein halbes ausführliches — weil die Punkte an den Abschnitten hängen, nicht an ihrer Länge.
Die drei Lagen, in denen das Gerüst umzustellen ist
Erstens die verfristete Lage: Der Schriftsatz ist kurz, das Hilfsgutachten trägt den ganzen materiellen Stoff — dann werden zwei Stunden für das Gutachten und eine für den Schriftsatz gebraucht. Zweitens die Aufgabe ohne Mandantenschreiben, wie 2021/II Nr. 3 und 2023/I Nr. 4: Die vierzig Minuten wandern zur Hälfte in das Gutachten und zur Hälfte in die Schlusskontrolle. Drittens die zusätzliche Sachverhaltsdarstellung, in drei von zwölf Aufgaben verlangt: Sie kostet zwanzig bis dreißig Minuten und wird dem Hilfsgutachten genommen, nicht dem Schriftsatz — weil die Formalien des Schriftsatzes eigens bepunktet werden und am schnellsten zu schreiben sind.