Zwangsgeld oder Ersatzvornahme (Art. 31, 32 VwZVG)

Öffentliches Recht II · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Examenstreffer: 6 von 40 Aufgaben (Bayern) Grundlage der Auswertung

Die Entscheidung

Die Pflicht ist vertretbar, beide Mittel kommen in Betracht. Die Weiche ist scharf und einseitig: Das Zwangsgeld ist der Regelfall, die Ersatzvornahme braucht eine Begründung. Wer die Reihenfolge umkehrt, baut eine andere Rechtsordnung nach.

Kriterien

Zwangsgeld, Art. 31 VwZVGErsatzvornahme, Art. 32 VwZVG
Anwendungsbereichjede Handlung, Duldung, Unterlassungnur vertretbare Handlungen
RangverhältnisRegelfallnachrangig: nur, wenn ein Zwangsgeld keinen Erfolg erwarten lässt, S. 2
Wirkungsweisewirkt auf den Willenwirkt auf den Zustand — ein Dritter handelt
Kostenrisikokeines für die BehördeVorlage der Behörde; Absicherung über Art. 36 IV 2 VwZVG
AndrohungBetrag in bestimmter Höhe, Art. 36 V VwZVGKostenvoranschlag, Art. 36 IV 1 VwZVG
AnwendungBeitreibung nach Art. 23 ff. VwZVGRealakt, anschließend Kostenbescheid
Bei Mittellosigkeitdas Zwangsgeld läuft leererreicht den Zweck, Kosten uneinbringlich

Schema · Die Weiche stellen

  1. Vertretbarkeit prüfen
    Nein ⇒ Ersatzvornahme scheidet aus; bleiben Zwangsgeld, Ersatzzwangshaft und unmittelbarer Zwang.
  2. Prognose zum Zwangsgeld
    Anhaltspunkte gegen einen Erfolg: bereits erfolglose Androhungen, Mittellosigkeit, offene Weigerung, zeitliche Dringlichkeit.
  3. Prognose begründen
    Zwei bis drei Sätze im Bescheid; ihr Fehlen ist der häufigste Fehler der Ersatzvornahmeandrohung.
  4. Kosten veranschlagen, Art. 36 IV 1 VwZVG, und über die Vorauszahlung nach S. 2 entscheiden.
  5. Verhältnismäßigkeit, Art. 29 III VwZVG: Reicht eine Teilvornahme?

Die Gegenprobe

Steht in der Arbeit „Bei vertretbaren Handlungen ist die Ersatzvornahme das vorrangige Zwangsmittel“, ist eine fremde Rangfolge übernommen — im VwZVG ist es genau umgekehrt. Steht dort „Die Ersatzvornahme war ermessensfehlerhaft, weil zuvor kein Zwangsgeld angedroht wurde“, ist Art. 32 S. 2 VwZVG überdehnt: Verlangt ist nicht eine vorherige Androhung, sondern die Prognose, dass ein Zwangsgeld keinen Erfolg erwarten lässt.

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