- Schenkt jemand zu Lebzeiten weg, könnte er damit den Pflichtteil eines missliebigen Kindes leerlaufen lassen — genau das verhindert § 2325.
- Der verschenkte Gegenstand wird dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet (§ 2325 I), und der Pflichtteilsberechtigte kann den Betrag verlangen, um den sich sein Pflichtteil dadurch erhöht.
- Das gilt auch, wenn im realen Nachlass kaum noch etwas ist — die Schenkung wird rechnerisch „zurückgeholt".
Der Ergänzungsanspruch entsteht zusätzlich zum ordentlichen Pflichtteil und richtet sich zunächst gegen den Erben.
Examenstreffer — Die Pflichtteilsergänzung (§ 2325) und der Fristanlauf bei Nießbrauchs-/Wohnrechtsvorbehalt zählen zu den prüfungshäufigsten Erbrechtsproblemen
in rund 9 der 23 Termine tragend (u. a. Nov 2022, Nov 2020, Nov 2017, Juni 2020, Mai 2016, Mai 2013).