Es gibt im Kern drei Zuschnitte:
- (1) Gutachten — „Ist das Ziel erreichbar und wie?" (reine Prüfung, kein Text).
- (2) Vertrags-/Urkundsentwurf — „Entwerfen Sie die Regelung." (echtes Formulieren; in der Kautelarklausur eher die Ausnahme).
- (3) Mandantenschreiben — „Erläutern Sie es dem Mandanten." (verständlich, adressatengerecht, ohne Fachchinesisch).
Ganz überwiegend dominiert das Gutachten: Lösungen aufzeigen, prüfen, abwägen, empfehlen — Klauseln formulieren musst du meist nicht.