§ 31 HGB oder § 31 BGB?

Handels- und Gesellschaftsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Eine nackte Paragraphenangabe ist in diesem Gebiet nicht unschön, sondern mehrdeutig. Beide Gesetze führen dieselben Zahlen, und die Inhalte haben nichts miteinander zu tun:

Zahlim HGBim BGB
§ 31Anmeldung von Änderungen der Firma und ihrer InhaberHaftung des Vereins für seine Organe
§ 34Anmeldepflichten der juristischen Person (fünf Absätze)Ausschluss vom Stimmrecht (ein Satz, absatzlos)
§ 126persönliche Haftung der GesellschafterSchriftform
§ 174Herabsetzung der Haftsumme des Kommanditisteneinseitiges Rechtsgeschäft ohne Vollmachtsurkunde

Dasselbe gilt für § 127, § 128, § 129, § 130, § 131, § 132, § 137, § 139, § 172 und § 173. Hinter jede Vorschrift gehört deshalb ihr Gesetz – auch dort, wo der Zusammenhang eindeutig scheint.

Die übrige Zitierkonvention des Gebiets in einem Zug: römische Absätze ohne „Abs.“ außerhalb wörtlicher Normzitate · Sätze als arabische Ziffer, bei absatzlosen Vorschriften mit „S.“ · „iVm“ statt „in Verbindung mit“, und die Verweisungskette der OHG wird ausgeschrieben („§ 716 I BGB iVm § 105 III HGB“) · Halbgeviertstrich (–), nie Geviertstrich · im Normzitat Alt., niemals „Fall“.

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