Die Form, die man leichter wahrt

BGB AT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Wer sich eine Schriftform selbst ausbedungen hat, wahrt sie leichter als die gesetzliche. § 127 I BGB erklärt die §§ 126, 126a, 126b BGB im Zweifel für anwendbar, § 127 II 1 BGB lockert sofort wieder: Es genügt die telekommunikative Übermittlung, bei einem Vertrag der Briefwechsel.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Weiter im Thema