Z1-10 · Verwerfen, zurückweisen und abweisen im Tenor — Variante

Eine Tatsache ist gedreht: Die Klage war zulässig und wurde als unbegründet abgewiesen. Das Urteil ist dem Kläger am 14. Juli 2026 zugestellt worden. Seine Berufung zum Landgericht Regensburg geht einen Tag nach Ablauf der Berufungsfrist ein. In der Sache ist sie zugleich offensichtlich aussichtslos.

Welches Wort trägt den Tenor — und wird die Unbegründetheit noch geprüft?

Lösung

Verworfen, nicht zurückgewiesen; und die Begründetheit wird gar nicht mehr erreicht.

  • § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO verlangt die Prüfung von Amts wegen, „ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist“. Satz 2 zieht die Folge: verwerfen. Die Entscheidungsform gibt Satz 3 frei — auch durch Beschluss —, und Satz 4 eröffnet gegen diesen Beschluss die Rechtsbeschwerde.

  • Die beiden Tenormuster stehen nebeneinander und sind nicht austauschbar:

Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Amtsgerichts Straubing vom 14. Juli 2026 wird als unzulässig verworfen.

Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Amtsgerichts Straubing vom 14. Juli 2026 wird zurückgewiesen.

  • Der zweite Tenor setzt § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO voraus und damit vier Punkte zugleich: offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg, keine grundsätzliche Bedeutung, keine Erforderlichkeit einer Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, und keine gebotene mündliche Verhandlung. Fehlt einer, ergeht Urteil.

  • Die Reihenfolge ist zwingend. Über die Zulässigkeit wird zuerst entschieden; eine unzulässige Berufung wird nicht auch noch „hilfsweise“ zurückgewiesen.

  • Und eine Lage gibt es, in der das Wort „zurückweisen“ überhaupt nicht vorkommt: beim Einspruch. Ist er zulässig, wird über ihn gar nicht gesondert befunden — § 342 ZPO stellt den Streit auf den Stand vor der Säumnis zurück, und die Entscheidung ergeht nach § 343 ZPO über die Klage. Das Säumnisverfahren selbst gehört nicht hierher; hier steht nur das Tenorwort.

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