Wohnungsrecht statt Nießbrauch: Teilobjekt und Unpfändbarkeit
Der selbständige Bauunternehmer Paul Reiter (60) überträgt sein Einfamilienhaus auf die Tochter, will aber die Erdgeschosswohnung bis zum Lebensende allein bewohnen. Weil er haftungsträchtig arbeitet, sorgt er sich, dass Gläubiger auf sein Wohnrecht zugreifen könnten. Ein Nießbrauch am ganzen Haus ist ihm zu weit — die Familie soll oben einziehen.
Welches Recht sichert das Wohnen und ist zugleich vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt?