Wohnsitz
Anton unterhält in München eine Eigentumswohnung, die ihm jederzeit zur Verfügung steht und die er mehrmals jährlich nutzt; beruflich lebt er überwiegend in Dubai.
Wie ist Anton in Deutschland einkommensteuerlich zu erfassen?
Lösung
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Unbeschränkt steuerpflichtig ist nach § 1 I 1 EStG, wer im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat.
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Einen Wohnsitz hat, wer eine Wohnung innehat unter Umständen, die auf deren Beibehalten und Nutzen schließen lassen; das beurteilt sich rein objektiv, ohne dass es auf Anmeldung oder Lebensmittelpunkt ankommt.
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Da Anton über die Münchener Wohnung jederzeit verfügen kann und sie tatsächlich nutzt, hat er dort einen Wohnsitz, und der zusätzliche Wohnsitz in Dubai schadet nicht.
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Anton ist deshalb unbeschränkt steuerpflichtig und versteuert sein Welteinkommen, vorbehaltlich eines Doppelbesteuerungsabkommens.