Was vor was geprüft wird (Grenzfall)
Carla Brehm hat ihrem Schwiegersohn Lasse Vukovic im Jahr 2019 90.000 € für den Erwerb der Familienwohnung überlassen. Im Juni 2026 wird der Scheidungsantrag in der Ehe Vukovics zugestellt; die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand. Brehm fordert das Geld zurück. Die Ehefrau Vukovics berechnet zur selben Zeit ihre Ausgleichsforderung.
Ist der Rückforderungsanspruch Brehms bei der Berechnung der Ausgleichsforderung zu berücksichtigen?
Lösung
Ja, wenn er besteht – er ist dann eine Verbindlichkeit im Endvermögen Vukovics, § 1375 I 1 BGB, und mindert dessen Zugewinn. Deshalb wird er vor der Rechnung geprüft.
- Endvermögen ist das Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands, § 1375 I 1 BGB; bei Scheidung tritt der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit an diese Stelle, § 1384 BGB. Maßgeblich ist, ob die Verbindlichkeit an diesem Stichtag bestand.
- Fraglich ist die Reihenfolge. Wer zuerst rechnet und den Rückforderungsanspruch danach prüft, rechnet mit einer Vermögensmasse, die es möglicherweise nie gab, und muss die gesamte Rechnung wiederholen. Die Prüfung des Anspruchs kostet zwei Absätze, die Wiederholung der Rechnung eine Seite.
- Die Zuwendung der Schwiegermutter ist Schenkung, ihre Rückforderung läuft über § 313 BGB – der Anspruch selbst gehört in das Feld der Zuwendungen aus der Schwiegerfamilie.
- Der Grenzfall liegt in der Gegenrichtung: Der Vorrang des Güterrechts vor dem schuldrechtlichen Ausgleich gilt zwischen den Ehegatten. Brehm ist Dritte; ihr gegenüber gibt es keinen Vorrang, den das Güterrecht durchsetzen könnte.
- Dieselbe Vorfragenordnung gilt im Verfahren: Der Zugewinnausgleich ist Güterrechtssache und wird als Folgesache mit der Scheidung im Verbund verhandelt, § 137 FamFG; Ehewohnungs- und Haushaltssachen laufen nach §§ 200, 203, 209 FamFG. Über den Anspruch entscheidet die Zuordnung nicht, über den Aufbau der Bearbeitung schon.
Häufiger Fehler · Klausurtipp – Der häufigste Aufbaufehler ist der Sprung in § 1365 BGB, bevor der Güterstand feststeht; der zweithäufigste ist die Vermengung von Verpflichtung und Verfügung in einem einzigen Prüfungspunkt. Beide Reihenfolgen tragen je einen eigenen Punkt, und beide kosten später mehr Zeit, als sie sparen.