Was gehört in die Urkunde?
Verkäufer Viktor Vollmann und Käuferin Karla Kupfer wollen ein Reihenhaus in München für 650.000 € übertragen. Zusätzlich sollen die hochwertige Einbauküche (15.000 €) mitverkauft und ein Wegerecht für den Nachbarn bestellt werden. Kupfer meint, „Nebensächliches“ könne man formlos per Handschlag danebenstellen und Notarkosten sparen.
Was muss beurkundet werden, damit der Vertrag insgesamt wirksam ist?