Vollausgleich bei Hebesatz 400 %

Einzelunternehmer G hat einen Gewerbeertrag von 100.000 €; dieser Betrag versteht sich nach Abzug des Freibetrags für Einzelunternehmer. Der Hebesatz der Gemeinde beträgt 400 %. G zahlt die festgesetzte Gewerbesteuer in vollem Umfang.

In welcher Höhe wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Lösung

  • Der Gewerbesteuer-Messbetrag beträgt 3,5 % des Gewerbeertrags = 3.500 € (§ 11 GewStG).

  • Die Gewerbesteuer ist Messbetrag × Hebesatz = 3.500 · 400 % = 14.000 €.

  • Die Anrechnung nach § 35 I EStG beträgt das Vierfache des Messbetrags = 4 · 3.500 = 14.000 €, höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer (14.000 €).

  • Bei einem Hebesatz von 400 % ist die Gewerbesteuer damit vollständig neutralisiert.

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