Trickdiebstahl oder Sachbetrug (Grundfall)
Jana Vogt betreibt einen Gebrauchtwagenhandel. Sven Hartmann gibt sich als Kaufinteressent aus, nennt einen falschen Namen und bittet um eine Probefahrt mit einem Kombi, den Vogt für 8.900 Euro anbietet. Vogt gibt ihm den Schlüssel und erlaubt ihm, eine halbe Stunde allein zu fahren. Hartmann hat von Anfang an vor, den Wagen zu behalten, und kehrt mit ihm nicht zurück.
Hat sich Hartmann wegen Diebstahls oder wegen Betrugs strafbar gemacht?
Lösung
Hartmann hat sich wegen Betrugs nach § 263 I StGB strafbar gemacht, weil Vogt ihm den Wagen für die unbegleitete Probefahrt bewusst überließ und damit über ihn verfügte. Ein Diebstahl scheidet aus, weil es an einer Wegnahme fehlt.
- Wegnahme und Vermögensverfügung schließen einander aus. Überträgt der Inhaber den Gewahrsam bewusst und freiwillig, fehlt der Bruch, und es kommt allein ein Betrug in Betracht.
- Fraglich ist, ob Vogt den Gewahrsam an dem Wagen übertragen oder nur gelockert hat. Überlässt jemand eine Sache nur zum vorübergehenden Gebrauch, behält er nach der Verkehrsanschauung Mitgewahrsam, solange er in ihrer unmittelbaren Nähe bleibt und ungehindert auf sie zugreifen kann. Vogt ließ Hartmann eine halbe Stunde allein fahren, ohne zu wissen, wohin er fuhr, und hatte während dieser Zeit keine Möglichkeit, auf den Wagen einzuwirken. Sie hat ihm den Gewahrsam vollständig übertragen, und ein Diebstahl scheidet aus.
- Hartmann täuschte Vogt über seine Absicht, den Wagen zurückzubringen, und Vogt irrte darüber (Täuschung, Irrtum).
- Die Übergabe von Wagen und Schlüssel ist eine Vermögensverfügung, also ein Handeln des Getäuschten, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt. Vogt wusste, dass sie Hartmann den Wagen überließ, und tat es freiwillig (→ Feld 6). Mit dem Wagen gab sie einen Wert von 8.900 Euro aus der Hand, für den sie nichts erhielt (Vermögensschaden, → Feld 7).
- Hartmann handelte vorsätzlich und wollte sich den Wagen verschaffen, also einen rechtswidrigen, stoffgleichen Vermögensvorteil. Rechtswidrigkeit und Schuld liegen vor.