Täuschung über Tatsachen und konkludente Täuschung; Wettvertrag (Variante)

Sven Albrecht isst an einem Fensterplatz im Restaurant von Gül Demir zu Abend und bestellt Essen und Wein für 74 Euro. Er will mit seiner Karte bezahlen und ist sicher, dass sein Gehalt am Vortag eingegangen ist. Tatsächlich hat sein Arbeitgeber nicht gezahlt, das Konto ist leer, und eine Zahlung mit der Karte würde abgelehnt. Nach dem Essen sieht Albrecht in der App seiner Bank nach und bemerkt das leere Konto. Er wartet, bis Demir in der Küche ist, und verlässt das Lokal, ohne dass sie es bemerkt.

Hat sich Albrecht wegen Betrugs strafbar gemacht?

Lösung

Albrecht hat sich nicht wegen Betrugs nach § 263 I StGB strafbar gemacht, weil er bei der Bestellung keine Fehlvorstellung hervorrufen wollte und beim Verlassen des Lokals auf die Vorstellung keines Menschen einwirkte.

  • Mit der Bestellung erklärte Albrecht schlüssig, die Rechnung bezahlen zu können. Diese Erklärung war unrichtig, weil sein Konto leer war, er hielt sie aber für wahr. Fraglich ist, ob eine solche Erklärung eine Täuschung ist.
  • Der Bundesgerichtshof versteht die Täuschung als Einwirkung auf die Vorstellung des Getäuschten, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen (BGH, Urt. v. 28.5.2014 – 2 StR 437/13). Dafür spricht der Wortlaut, weil die Vorspiegelung falscher Tatsachen ein Verhalten beschreibt, das einen falschen Eindruck erwecken soll. Danach fehlt die Täuschung, weil Albrecht seine Erklärung für wahr hielt und Demir nicht irreführen wollte.
  • Nach der Gegenansicht ist der Täuschungsbegriff rein objektiv, und das Bewusstsein der Unrichtigkeit gehört zum Vorsatz. Dafür spricht die Systematik, weil das Gesetz die Kenntnis der Tatumstände beim Vorsatz erfasst (§ 16 I 1 StGB). Danach täuschte Albrecht zwar, kannte aber die Unrichtigkeit seiner Erklärung nicht und handelte ohne Vorsatz. Beide Ansichten führen zum selben Ergebnis, sodass der Streit offenbleiben kann.
  • Eine Täuschung setzt eine Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen Menschen voraus. Albrecht wartete, bis Demir in der Küche war, und ging unbemerkt, sodass er auf niemanden einwirkte. Weil sich Demir von seinem Gehen keine Vorstellung machte, fehlt es zudem an Irrtum und Vermögensverfügung.
  • Durch Unterlassen täuscht nur, wer als Garant rechtlich zur Aufklärung verpflichtet ist. Eine solche Pflicht folgt nicht schon aus einem gewöhnlichen Leistungsaustausch, sodass der Bewirtungsvertrag Albrecht nicht verpflichtete, Demir über die nach dem Essen erkannte Zahlungsunfähigkeit zu unterrichten. In Betracht kommt eine Pflicht aus vorangegangenem Tun, weil seine Erklärung bei der Bestellung unrichtig war. Demir traf nach dem Essen aber keine Vermögensverfügung mehr, die auf seinem Schweigen beruhen konnte, sodass offenbleiben kann, ob ihn diese Erklärung zur Aufklärung verpflichtete. Ein Betrug durch Unterlassen (§§ 263 I, 13 I StGB) scheidet aus (→ Allgemeiner Teil, Feld 8).
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