Streit um Säumniszuschläge

Das FA hat gegen Paul Säumniszuschläge nach § 240 AO ausgewiesen. Paul meint, die Säumniszuschläge seien zu Unrecht entstanden, weil seine Steuer rechtzeitig gezahlt war.

Welcher Rechtsbehelf?

Lösung

  • Säumniszuschläge entstehen nach § 240 AO kraft Gesetzes, ohne förmliche Festsetzung – kein VA
  • Einspruch nach § 347 AO daher nicht statthaft
  • Streit über Säumniszuschläge betrifft die Verwirklichung
  • BFH GrS 1/75: Klärung über § 218 II AO Abrechnungsbescheid
  • Ergebnis: Antrag auf Abrechnungsbescheid
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