Streit um Säumniszuschläge
Das FA hat gegen Paul Säumniszuschläge nach § 240 AO ausgewiesen. Paul meint, die Säumniszuschläge seien zu Unrecht entstanden, weil seine Steuer rechtzeitig gezahlt war.
Welcher Rechtsbehelf?
Lösung
- Säumniszuschläge entstehen nach § 240 AO kraft Gesetzes, ohne förmliche Festsetzung – kein VA
- Einspruch nach § 347 AO daher nicht statthaft
- Streit über Säumniszuschläge betrifft die Verwirklichung
- BFH GrS 1/75: Klärung über § 218 II AO Abrechnungsbescheid
- Ergebnis: Antrag auf Abrechnungsbescheid