Spenden
Mara spendet an eine gemeinnützige Organisation und erhält eine Zuwendungsbestätigung.
Wie wird die Spende steuerlich behandelt?
Lösung
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Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke sind nach § 10b I EStG als Sonderausgaben abziehbar, und zwar bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, mit der Möglichkeit eines Spendenvortrags.
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Erforderlich ist eine Zuwendungsbestätigung (§ 50 EStDV); ein Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten ist ausgeschlossen.
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Maras Spende ist daher als Sonderausgabe nach § 10b I EStG abziehbar.