S6-29 · Durchsuchung, Beschlagnahme, §§ 81a, 81b StPO
Das Landgericht Blintau hat Ercan Frembpold wegen Bandendiebstahls verurteilt. Am 6. März 2026 um 15:40 Uhr hatte ein Kriminalbeamter der Ermittlungsgruppe die Durchsuchung der Garage Frembpolds im Espenring angeordnet und im Vermerk notiert: „Gefahr im Verzug.“ Ein Versuch, den Ermittlungsrichter zu erreichen, ist nicht dokumentiert; das Amtsgericht Blintau hatte an diesem Freitagnachmittag Bereitschaftsdienst. Gefunden wurden zwölf Fahrräder. Die Verteidigerin hat der Verwertung unmittelbar nach der Vernehmung des Durchsuchungsbeamten widersprochen und dies begründet. Das Urteil stützt die Feststellungen auf den Fund.
Trägt die Rüge?