S5-14 · Die nachträgliche Gesamtstrafe, § 55 StGB

Der Lagerarbeiter Halil Wendhold wird vor dem Amtsgericht Gormenrade wegen eines Betruges vom 20. November 2025 verurteilt; die neue Einzelstrafe beträgt 60 Tagessätze. Das Register weist eine Verurteilung desselben Gerichts vom 14. Januar 2026 aus: Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro wegen eines Diebstahls vom 3. September 2025, rechtskräftig seit dem 22. Januar 2026, bisher nicht bezahlt. Seine wirtschaftlichen Verhältnisse sind unverändert.

Wie lautet der Rechtsfolgenausspruch?

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