S5-01 · Das Gerüst: Rubrum, Formel, Vorschriftenliste, Gründe — Streitfall
In einer dritten Sache verurteilt das Schöffengericht Knarrhorst wegen Diebstahls in Mittäterschaft und wegen Sachbeschädigung. Die Gründe stützen die Strafrahmenwahl ausdrücklich auf § 243 I 2 Nr. 1 StGB und die Beteiligung auf § 25 II StGB. Die Vorschriftenliste unter der Formel lautet: „Angewandte Vorschriften: §§ 242, 303, 46, 52 StGB.“ Die Verteidigung rügt mit der Revision, die Liste sei falsch.
Trägt das die Revision?