S4-32 · Die Zäsurwirkung und die Bildung von Zäsurgruppen — Streitfall

Abzuurteilen sind zwei Taten: ein Betrug vom 8. Januar 2026 (Einzelstrafe acht Monate) und ein Diebstahl vom 3. März 2026 (Einzelstrafe fünf Monate, nach § 47 I StGB begründet). Dazwischen liegt ein Urteil des Amtsgerichts Hilkried vom 4. Februar 2026, rechtskräftig seit dem 12. Februar 2026, mit dem gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro verhängt wurde; die 1.500 Euro hat er am 10. April 2026 vollständig gezahlt. Der Sitzungsvertreter beantragt zwei selbständige Freiheitsstrafen von acht und fünf Monaten: Die Vorverurteilung zäsiere, eine Einbeziehung scheitere aber an der Zahlung. Die Verteidigung beantragt eine Gesamtfreiheitsstrafe über beide Taten. Hauptverhandlung am 17. November 2026.

Zäsiert eine Vorverurteilung, deren Strafe bereits erledigt ist?

Lösung

Nein. Die vollständig bezahlte Geldstrafe entfaltet keine Zäsurwirkung; über beide Taten wird eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet, und der Nachteil aus der getrennten Aburteilung wird durch einen Härteausgleich in den Gründen abgefangen. Verhängt werden neun Monate — nicht dreizehn.

Für die Zäsurwirkung spricht die Warnfunktion — der tragende Grund der Zäsur überhaupt. Sie geht vom Urteil aus und nicht von der Vollstreckung; der Angeklagte war am 3. März 2026 gewarnt. Nähme man die Zäsur zurück, hinge das Ergebnis davon ab, wann er zahlt: Er hätte es in der Hand, sich die Zusammenfassung zu verschaffen.

Dagegen spricht die Konstruktion. Die Zäsur ist keine eigenständige Rechtsfigur, sondern die Kehrseite des Vorrangs des § 55 StGB vor § 53 StGB. Dieser Vorrang setzt voraus, dass § 55 I 1 StGB überhaupt anwendbar ist — und er ist es nicht, weil die frühere Strafe vollstreckt ist. Fehlt die Sperre, bleibt es bei § 53 I StGB; den Zahlungszeitpunkt gleicht der Härteausgleich in beiden Richtungen aus.

Entschieden wird gegen die Zäsurwirkung. Den Ausschlag gibt das Ergebnis der Gegenansicht: Sie führte zu zwei selbständigen Strafen von acht und fünf Monaten, also zu dreizehn Monaten — mehr, als bei gemeinsamer Aburteilung aller drei Taten je herausgekommen wäre. Die Zäsur wirkte damit strafschärfend über die Summe hinaus; das ist mit dem Zweck des § 55 StGB nicht vereinbar.

Rechnung, Schritt eins: die Gesamtstrafe aus beiden neuen Taten. Einsatzstrafe acht Monate, Untergrenze acht Monate und eine Woche, Summe dreizehn Monate, Obergrenze nach §§ 54 II 1, 39 StGB ein Jahr. An sich angemessen wären zehn Monate.

Schritt zwei: der Härteausgleich. Hätte das Amtsgericht Hilkried alle drei Taten abgeurteilt, wäre aus acht Monaten, fünf Monaten und 60 Tagessätzen — nach § 54 III StGB zwei Monaten — eine Gesamtstrafe zu bilden gewesen. Rahmen: acht Monate und eine Woche bis ein Jahr und zwei Monate; angemessen wären elf Monate gewesen.

Schritt drei: der Abschlag. Tatsächlich trifft den Angeklagten die neue Gesamtstrafe und die bereits gezahlte Geldstrafe, die zwei Monaten entspricht. Damit die Gesamtbelastung die hypothetischen elf Monate nicht übersteigt, ist die Gesamtstrafe auf neun Monate zu bemessen. Der Abschlag gegenüber den an sich angemessenen zehn Monaten beträgt einen Monat.

Tenor — von Ausgleich, Einbeziehung und Auflösung steht dort nichts:

Der Angeklagte wird wegen Betruges und wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.

Der Satz aus dem Grundfall bleibt richtig und wird nur präzisiert: Eine Gesamtstrafe über eine Zäsur hinweg ist immer falsch — aber eine Vorverurteilung, deren Strafe vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, ist keine Zäsur.

Häufiger Fehler · Praxistipp — Zeichnen Sie den Zeitstrahl, immer, auch bei zwei Taten. Tatzeiten nach oben, Zäsurdaten nach unten, an jeder einbeziehungsfähigen Vorverurteilung ein senkrechter Strich — und an jeder erledigten ein gestrichelter, damit Sie den Härteausgleich nicht vergessen. Zählen Sie am Ende die Felder zwischen den durchgezogenen Strichen: So viele Straf-Aussprüche hat Ihr Tenor. Stimmt die Zahl nicht, haben Sie eine Zäsur übersehen oder eine gebildet, die es nicht gibt.

In der App bearbeiten