S4-09 · Der minder schwere Fall — Gesamtwürdigung und Reihenfolge — Streitfall

Das Landgericht Harvwedel verurteilt wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte hat der Geschädigten gemeinschaftlich mit einem Mittäter die Handtasche entrissen und ihr dabei mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen; es blieb bei einer Rötung der Wange. Beute: zwanzig Euro. Die Tasche wurde noch am Tatort zurückgelassen und der Geschädigten übergeben; der Angeklagte hat gestanden und ist nicht vorbestraft. Die Kammer bejaht einen minder schweren Fall des Raubes nach § 249 II StGB, prüft § 224 I StGB nicht auf einen minder schweren Fall und bildet den Rahmen mit sechs Monaten bis zehn Jahren.

Ist der Rahmen richtig?

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