S3-38 · Die Nachtragsanklage, § 266 StPO — Variante

Wie oben, mit zwei Abweichungen. Die Zeugin Marczak berichtet zusätzlich, Baumhauer habe bei der Übergabe des Geldes ein Klappmesser gezogen, es ihr vor das Gesicht gehalten und ihr das Bargeld aus der Hand genommen. Der Sitzungsvertreter erstreckt die Anklage auf einen schweren Raub. Baumhauer stimmt zu. Sein Verteidiger beantragt, die Hauptverhandlung auszusetzen, weil er die Akte zu diesem Vorgang nicht kenne.

Darf das Schöffengericht einbeziehen, und was folgt aus dem Antrag der Verteidigung?

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