S2-25 · Das Klageerzwingungsverfahren, §§ 172 bis 177 StPO — Variante
Wie oben, aber der Bescheid enthält keine Belehrung. Meinhardt wendet sich erst am 2. September 2026 an die Generalstaatsanwaltschaft. Diese verwirft die Beschwerde als verfristet. Hilfsweise trägt Meinhardt vor, ihm sei jedenfalls Wiedereinsetzung zu gewähren.
War die Beschwerde verfristet?