S1-13 · Die Belehrung des Beschuldigten und ihre Folgen
In einer Wohnung wird eingebrochen. Zwei Streifenbeamte treffen zwanzig Minuten später Kerim Yildiz zwei Straßen weiter an, mit einem Schraubendreher in der Jackentasche. Sie nehmen ihn mit auf die Wache. Dort fragt der Beamte Rehm ihn: „Wo waren Sie zwischen halb neun und neun?“ Yildiz antwortet, er sei „kurz in dem Haus gewesen, aber nur um zu schauen“. Erst danach liest Rehm ihm die Beschuldigtenrechte vor. Yildiz schweigt von da an.
Kann die Staatsanwaltschaft die Äußerung im Verfahren verwenden?