Reichweite: Nacherbenvertretung, Löschung des Nacherbenvermerks; Abgrenzung zur Testamentsvollstreckung

Xavers Nachfolge ist teils als Vor- und Nacherbschaft gestaltet (Sohn Vorerbe, Enkel Nacherben), ein Grundstück trägt einen Nacherbenvermerk. Xaver hat seinem langjährigen Steuerberater Tobias, der weder Vorerbe noch Nacherbe ist, eine über den Tod hinaus wirkende Generalvollmacht ohne inhaltliche Beschränkung erteilt. Auch dieses Grundstück soll Tobias nach Xavers Tod verwerten können. Zugleich überlegt Xaver, ob nicht besser eine Testamentsvollstreckung die Verwaltung übernehmen sollte.

Reicht die transmortale Generalvollmacht bis zur Vertretung der Nacherben und zur Löschung des Nacherbenvermerks — und wie steht sie zur Testamentsvollstreckung?

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