Reichweite der rechtlichen Einheit bei gekoppeltem Zweitvertrag
Bauträgerin Betzold verkauft Käufer Weiß ein unbebautes Grundstück (beurkundet) und schließt mit ihm zugleich einen privatschriftlichen Bauvertrag über das darauf zu errichtende Haus. Beide betonen, den Grund habe Weiß nur wegen und zusammen mit dem Hausbau gewollt. Der Bauvertrag wird nicht beurkundet.
Zieht der nicht beurkundete Bauvertrag den beurkundeten Grundstückskauf in die Formnichtigkeit?