Realsplitting
Anton und Mara sind seit 2024 geschieden und wohnen beide in Deutschland. 2026 zahlt Anton an Mara monatlich 800 € Unterhalt, insgesamt 9.600 €. Mara erklärt ihre Zustimmung auf der Anlage U, und Anton beantragt den Abzug der Zahlungen in seiner Einkommensteuererklärung 2026.
Wie wirken sich die Unterhaltszahlungen bei Anton und bei Mara aus?
Lösung
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Beim Realsplitting kann der Zahler die Unterhaltsleistungen mit Zustimmung der Empfängerin (Anlage U) bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben abziehen (§ 10 Ia Nr. 1); korrespondierend muss die Empfängerin die erhaltenen Beträge als sonstige Einkünfte versteuern (§ 22 Nr. 1a).
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Ohne Zustimmung käme nur ein Abzug als außergewöhnliche Belastung (§ 33a I EStG) in Betracht.
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Anton erhält damit den Sonderausgabenabzug (§ 10 Ia Nr. 1), während Mara die Beträge versteuert (§ 22 Nr. 1a).