O3-34 · Der Tenor — Aussprüche, Reihenfolge, Kombination

Konstantin Hillebrand klagt mit drei Anträgen. Erstens: Aufhebung des Bescheids des Landratsamts Ebersfelden vom 8. Mai, mit dem ihm die Beseitigung einer ohne Genehmigung errichteten Werbetafel an der Hofeinfahrt aufgegeben wurde. Zweitens: Verpflichtung des Beklagten, ihm die mit Antrag vom 2. März beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 für einen Maschinenunterstand zu erteilen; abgelehnt wurde sie mit Bescheid vom 14. Juni. Drittens hilfsweise zum zweiten Antrag: Verpflichtung zur Neubescheidung. Die Kammer: Der erste Antrag hat Erfolg; ein Anspruch auf die Befreiung besteht nicht, weil § 31 Abs. 2 BauGB Ermessen einräumt und dieses nicht auf null reduziert ist; ausgeübt hat der Beklagte es aber nicht.

Wie lautet der Tenor?

Lösung

Fünf Ziffern in fester Reihenfolge. Der Hilfsantrag steht dort, wo der Hauptantrag stand.

I.   Der Bescheid des Landratsamts Ebersfelden vom 8. Mai wird aufgehoben.

II.  Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Landratsamts Ebersfelden vom 14. Juni
     verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom 2. März auf Erteilung einer Befreiung von den
     Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 für die Errichtung eines Maschinenunterstands auf
     dem Grundstück FlNr. … der Gemarkung Kirchgrub unter Beachtung der Rechtsauffassung des
     Gerichts erneut zu entscheiden.

III. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

IV.  Der Kläger trägt ein Viertel, der Beklagte drei Viertel der Kosten des Verfahrens.

V.   Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. …
  • Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar: stattgebende Sachaussprüche in der Reihenfolge der Anträge, dann „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen“, dann die Kosten, dann die vorläufige Vollstreckbarkeit, zuletzt — wenn sie ausgesprochen wird — die Zulassung der Berufung.
  • Der erfolgreiche Hilfsantrag bekommt den Platz des Hauptantrags, zu dem er gestellt ist. Die Auffangziffer steht am Ende und erfasst den erfolglosen Hauptantrag zu 2; ohne sie bliebe über ihn nicht entschieden.
  • Hätte der Hauptantrag zu 2 Erfolg gehabt, wäre der Hilfsantrag nicht zur Entscheidung angefallen — dann fehlte auch die Auffangziffer, weil nichts abgewiesen worden wäre. Eine Abweisungsziffer für einen nicht angefallenen Antrag ist der häufigste Tenorfehler überhaupt.
  • Vier Verben für vier Klagearten: aufgehoben wird ein Verwaltungsakt, verpflichtet wird zu einem Verwaltungsakt, verurteilt wird zu einer sonstigen Leistung, festgestellt wird ein Rechtsverhältnis oder eine vergangene Rechtswidrigkeit. „Stattgegeben“ gibt es nicht.
  • Jede Ziffer muss aus sich heraus vollstreckbar sein: Bescheide mit Behörde und Datum, der begehrte Verwaltungsakt mit Antrag und Datum. Ein Vollstreckungsorgan darf die Gründe nicht lesen müssen.
  • Gegliedert wird mit römischen Ziffern; innerhalb einer Ziffer wird nicht untergliedert. Der Streitwert steht nicht im Urteilstenor, sondern in einem eigenen Beschluss.
In der App bearbeiten