O1-45 · Die Nebenentscheidungen — Kosten nach dem KG, Gebühren, Auslagen, Sofortvollzug
Das Landratsamt Pachenstetten erlässt gegen die Wimmstetter Kfz-Technik GmbH, Feilenstetten, Tellenring 5, einen Bescheid mit zwei Anordnungen: In Nr. 1 wird der Betrieb der ohne Genehmigung eingebauten Lackierkabine untersagt, in Nr. 2 wird die Beseitigung von rund 340 auf dem Freigelände gelagerten Altreifen binnen sechs Wochen angeordnet. Für Nr. 1 wird die sofortige Vollziehung angeordnet. Zu beiden Anordnungen ergehen gestaffelte Zwangsgeldandrohungen. Zugestellt wird gegen Postzustellungsurkunde; das Entgelt beträgt 7,40 Euro. Der Rahmen des Kostenverzeichnisses für Verfügungen, die durch Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften veranlasst sind, beträgt 25 bis 2.500 Euro. Der Bearbeitervermerk erlässt die Kostenentscheidung nicht.
Wie lautet der Kostenteil — Tenor und Begründung?