O1-37 · Unbestimmter Rechtsbegriff und Beurteilungsspielraum — wo die Kontrolle wirklich zurückgeht

Die Autohaus Retzbichler GmbH in Eschenstetten, Rammenring 2, hat auf dem Dach ihres Ausstellungsgebäudes eine 9 Meter breite und 2,40 Meter hohe Werbetafel mit wechselnder LED-Beleuchtung angebracht. Das Gebäude steht am Ortsrand gegenüber einer denkmalgeschützten Hofkapelle; das Landratsamt Lindenzell hat am 3. April 2026 einen Ortstermin durchgeführt, sechs Lichtbilder gefertigt und die Stellungnahme des Kreisbaumeisters eingeholt. Der Entwurf einer Beseitigungsanordnung führt aus: „Nach Auffassung der Bauaufsichtsbehörde, der bei der Beurteilung ästhetischer Fragen ein Beurteilungsspielraum zusteht, wirkt die Anlage verunstaltend. Diese Einschätzung ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.“

Trägt dieser Satz?

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