O1-20 · Die modifizierende Auflage — und warum ihre Einordnung den Angriffsweg entscheidet
Die Reitanlage Mellhofer GbR beantragt beim Landratsamt Leitenkirchen die Baugenehmigung für einen Pferdestall mit 20 Boxen und eine angebaute Reithalle auf Flurnummer 1104 der Gemarkung Klausenried. Das Landratsamt hält 20 Boxen wegen der Geruchsimmissionen für die benachbarte Wohnbebauung für nicht genehmigungsfähig, zwölf dagegen schon. Es erteilt die Genehmigung „mit der Maßgabe, dass höchstens zwölf Pferdeboxen errichtet und genutzt werden“ und belehrt über die Klage. Die Gesellschafterin Ivana Esposito will „nur die Maßgabe wegklagen“ und dann mit 20 Boxen bauen.
Kann sie das erreichen — und wie hätte die Behörde tenorieren müssen?