O1-14 · Die Rechtsbehelfsbelehrung und der Preis ihrer Unrichtigkeit — Variante

Dieselbe Formulierung steht unter zwei Beitragsbescheiden der Gemeinde Kellenhofen, mit denen für den Anschluss an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung ein Herstellungsbeitrag erhoben wird. Der erste richtet sich allein an Marie Gruber, die Alleineigentümerin des Grundstücks Pesenweg 5 ist. Der zweite betrifft das Nachbargrundstück Pesenweg 7 und ist an dessen drei Miteigentümer Anton Brunner, Rosmarie Brunner und Irmgard Stangl gerichtet; über eine unmittelbare Klage haben die drei nicht gesprochen. Beide Bescheide belehren allein auf Widerspruch bei der Gemeinde.

Sind die Belehrungen richtig?

In der App bearbeiten