O1-13 · Form und Begründung — und wann die Begründung entfallen darf — Streitfall
Ein Gebührenbescheid des Landratsamts Wartenzell über 640 Euro trägt den Briefkopf der Behörde, das Aktenzeichen und das Dienstsiegel, am Ende die Zeile „Mit freundlichen Grüßen“ und darunter nichts weiter — keine Unterschrift, keine Namenswiedergabe, kein „gez.“. Der Bescheid ist nicht automatisiert erstellt worden; er wurde von der Sachbearbeiterin geschrieben und von der Poststelle versandt. Der Adressat Dragan Petrovic lässt vortragen, der Bescheid sei nichtig, jedenfalls aber aufzuheben. Die Behörde will die Unterschrift nachholen und den Bescheid erneut versenden.
Was ist der Bescheid wert, und was kann die Behörde tun?