Lebzeitige Anteilsübertragung: Pflichtteilsergänzung und beeinträchtigende Schenkung
Statt es dem Erbfall zu überlassen, überträgt Ernst den Kommanditanteil schon zu Lebzeiten unentgeltlich auf Sven. Ernst ist zudem durch ein bindendes gemeinschaftliches Testament (Schlusserben: alle drei Kinder zu gleichen Teilen) gebunden.
Welche Ansprüche der übrigen Kinder löst die lebzeitige Übertragung aus?