Lebzeitige Anteilsübertragung: Pflichtteilsergänzung und beeinträchtigende Schenkung

Statt es dem Erbfall zu überlassen, überträgt Ernst den Kommanditanteil schon zu Lebzeiten unentgeltlich auf Sven. Ernst ist zudem durch ein bindendes gemeinschaftliches Testament (Schlusserben: alle drei Kinder zu gleichen Teilen) gebunden.

Welche Ansprüche der übrigen Kinder löst die lebzeitige Übertragung aus?

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