Korrekturkorridor bei Mitberichtigung (§ 177 AO)

Antons bestandskräftige ESt: 100.000 €. § 173 I Nr. 1 AO Erhöhung um +10.000 € → 110.000 €. Materieller Rechtsanwendungsfehler senkend in Höhe von –15.000 € ESt.

Welche Festsetzung erfolgt?

Lösung

  • Korridor: 100.000 € (Untergrenze) bis 110.000 € (Obergrenze)
  • Materiell richtige Steuer: 100.000 + 10.000 – 15.000 = 95.000 €
  • 95.000 € liegt außerhalb des Korridors (unterhalb 100.000 €)
  • → § 177 AO kappt auf Untergrenze 100.000 €
  • 5.000 € Senkung verfallen zugunsten des Fiskus
  • Ergebnis: Festsetzung 100.000 €

Wichtig: § 177 AO ist kein eigenständiger Korrekturtatbestand. Außerhalb des Korridors wirkt die Bestandskraft. Wer die materielle Wahrheit will, muss sie im Korridor unterbringen.

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