Korrekturkorridor bei Mitberichtigung (§ 177 AO)
Antons bestandskräftige ESt: 100.000 €. § 173 I Nr. 1 AO Erhöhung um +10.000 € → 110.000 €. Materieller Rechtsanwendungsfehler senkend in Höhe von –15.000 € ESt.
Welche Festsetzung erfolgt?
Lösung
- Korridor: 100.000 € (Untergrenze) bis 110.000 € (Obergrenze)
- Materiell richtige Steuer: 100.000 + 10.000 – 15.000 = 95.000 €
- 95.000 € liegt außerhalb des Korridors (unterhalb 100.000 €)
- → § 177 AO kappt auf Untergrenze 100.000 €
- 5.000 € Senkung verfallen zugunsten des Fiskus
- Ergebnis: Festsetzung 100.000 €
Wichtig: § 177 AO ist kein eigenständiger Korrekturtatbestand. Außerhalb des Korridors wirkt die Bestandskraft. Wer die materielle Wahrheit will, muss sie im Korridor unterbringen.