Interessenermittlung und Auslegung des Mandantenwunsches (§ 133 BGB, § 157 BGB)

Witwe Renate Wagner (74) kommt in die Kanzlei und sagt: „Ich möchte wissen, ob mein Sohn mich später verklagen kann, wenn ich mein Haus schon jetzt meiner Enkelin gebe.“ Sie denkt, es gehe um einen künftigen Prozess. Tatsächlich will sie im Haus wohnen bleiben, versorgt sein und die Enkelin absichern.

Wie muss die Bearbeiterin die Frage methodisch umbauen, um zu einer brauchbaren Gestaltung zu kommen?

Lösung

  • Ziel ist der Perspektivwechsel vom Anspruch zur Gestaltung: Die Mandantin formuliert in Rechtsfolgen („verklagen“), gebraucht wird aber die dahinterliegende Interessenlage. Kautelarrecht arbeitet vorausschauend, nicht streitentscheidend.

  • Mittel – Sachverhalt zerlegen: Fakten, Interessen und (oft falsche) Rechtsmeinungen der Beteiligten trennen (Auslegung des Mandantenanliegens, §§ 133, 157 BGB). Die echten Ziele – lebenslanges Wohnen, Versorgung, Zuwendung an die Enkelin – werden zuerst notiert; an ihnen entlang entsteht die Gliederung.

  • Wirksamkeit & Form – Arbeit am Gesetz zuerst: Bevor eine Konstruktion gebaut wird, ist zu prüfen, ob das dispositive Recht das Anliegen schon löst. Trägt das Gesetz, wird das nur festgestellt und – zur Klarstellung gegenüber Laien – deklaratorisch aufgenommen. Erst wo das Gesetz nicht passt, wird eigenständig gestaltet, innerhalb der Schranken der §§ 134, 138 BGB, des Formzwangs und etwaiger Genehmigungen.

  • Risiko: Wer sofort ein kompliziertes Konstrukt baut, ohne den einfachen gesetzlichen Weg zu prüfen, produziert überflüssige und fehleranfällige Klauseln. Jede Regelung wird in derselben festen Reihenfolge durchdacht: zuerst das Gestaltungsziel, dann das rechtliche Mittel, anschließend dessen Wirksamkeit und Form, danach die Risiken und schließlich die Empfehlung.

  • Empfehlung: Immer erst das Ziel, dann das Mittel. Die Mandantenfrage nach dem „Verklagen“ wird beantwortet, aber eingebettet in die Gestaltung (etwa Übertragung unter Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalt mit Versorgungsregelung), die ihre wahren Interessen sichert.

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