Individueller Schadenseinschlag (Variante)

Gerda Haas bezieht eine Rente von 1.100 Euro und zahlt davon 700 Euro Miete. Dennis Krüger verkauft ihr einen Massagesessel für 4.800 Euro, zahlbar in 16 Monatsraten von 300 Euro, und der Preis entspricht dem Wert des Sessels. Haas zögert, weil sie sich den Sessel nicht leisten kann. Krüger erklärt ihr wahrheitswidrig, ihre Krankenkasse erstatte den Kaufpreis vollständig, sodass sie die Raten nur vorstrecken müsse. Haas unterschreibt den Kaufvertrag. Krüger weiß, dass ihr nach Miete und Rate kaum Geld zum Leben bleibt.

Hat sich Krüger wegen Betrugs strafbar gemacht?

Lösung

Krüger hat sich wegen Betrugs nach § 263 I StGB strafbar gemacht, weil Haas infolge der Verpflichtung nicht mehr über die Mittel verfügt, die sie für eine angemessene Lebensführung braucht.

  • Krüger täuschte Haas über die Erstattung durch die Krankenkasse, und sie verpflichtete sich in diesem Irrtum zur Zahlung von 4.800 Euro (→ Feld 6).
  • Der Sessel ist den Preis wert, sodass die Saldierung keinen Negativsaldo ergibt. Fraglich ist, ob ein persönlicher Schadenseinschlag vorliegt. Ein Schaden ist auch gegeben, wenn der Erwerber „infolge der Verpflichtung nicht mehr über die Mittel verfügen kann, die zur ordnungsmäßigen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten oder sonst für eine seinen persönlichen Verhältnissen angemessene Wirtschafts- oder Lebensführung unerläßlich sind“ (BGH, Beschl. v. 16.8.1961 – 4 StR 166/61, BGHSt 16, 321).
  • Nach Miete und Rate bleiben Haas monatlich 100 Euro für Lebensmittel, Strom und alles Übrige. Die Mittel für eine ihren Verhältnissen angemessene Lebensführung fehlen ihr für 16 Monate, und der Kauf ist für sie wirtschaftlich nicht tragbar. Ihr Vermögen ist durch die Verpflichtung geschädigt.
  • Müsste sie zur Zahlung der Raten einen teuren Kredit aufnehmen oder Ersparnisse mit Verlust auflösen, läge ein Schaden auch deshalb vor, weil sie durch die Verpflichtung zu vermögensschädigenden Maßnahmen genötigt würde.
  • Krüger kannte die Rente und die Miete von Haas und wusste, dass sie die Raten nur auf Kosten ihres Lebensunterhalts zahlen kann. Er handelte vorsätzlich und mit der Absicht rechtswidriger und stoffgleicher Bereicherung.
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