Geführt: Wohnsitz bei inländischer Eigentumswohnung (§ 8 AO)

Der Kaufmann K unterhält in Hamburg eine voll eingerichtete Eigentumswohnung, die ihm jederzeit zur Verfügung steht. Beruflich ist er häufig unterwegs, nutzt die Wohnung aber an mehreren Tagen im Monat und bewahrt dort seinen Hausrat auf.

Hat K einen Wohnsitz im Inland (§ 8 AO)?

Lösung

Gesamtlösung (Gutachtenstil)

K hat einen Wohnsitz im Inland (§ 8 AO), wenn er eine Wohnung unter Umständen innehat, die auf Beibehalten und Benutzen schließen lassen. Die Hamburger Eigentumswohnung ist eine Wohnung; K hat die tatsächliche Verfügungsmacht (Innehaben); die regelmäßige Nutzung und die Aufbewahrung des Hausrats sprechen für Beibehalten und Benutzen. K hat damit einen Wohnsitz im Inland und ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

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