Entnahme und private Kfz-Nutzung
Anton nutzt einen zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw, den er zu mehr als 50 % betrieblich nutzt, auch privat.
Wie wird die private Nutzung steuerlich erfasst?
Lösung
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Die private Nutzung eines betrieblichen Wirtschaftsguts ist eine Nutzungsentnahme (§ 4 I 2 EStG i. V. m. § 6 I Nr. 4).
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Weil das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist die private Nutzung pauschal nach der 1-%-Methode (§ 6 I Nr. 4 S. 2) zu bewerten oder, bei ordnungsgemäßem Fahrtenbuch, nach der Fahrtenbuchmethode (S. 3); bei höchstens 50 % betrieblicher Nutzung wäre die 1-%-Regel nicht anwendbar.
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Die Nutzungsentnahme ist damit gewinnerhöhend anzusetzen – nach der 1-%-Regel oder dem Fahrtenbuch.