Entnahme und private Kfz-Nutzung

Anton nutzt einen zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw, den er zu mehr als 50 % betrieblich nutzt, auch privat.

Wie wird die private Nutzung steuerlich erfasst?

Lösung

  • Die private Nutzung eines betrieblichen Wirtschaftsguts ist eine Nutzungsentnahme (§ 4 I 2 EStG i. V. m. § 6 I Nr. 4).

  • Weil das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist die private Nutzung pauschal nach der 1-%-Methode (§ 6 I Nr. 4 S. 2) zu bewerten oder, bei ordnungsgemäßem Fahrtenbuch, nach der Fahrtenbuchmethode (S. 3); bei höchstens 50 % betrieblicher Nutzung wäre die 1-%-Regel nicht anwendbar.

  • Die Nutzungsentnahme ist damit gewinnerhöhend anzusetzen – nach der 1-%-Regel oder dem Fahrtenbuch.

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