Eingehungs- und Erfüllungsbetrug; Makeltheorie (Grundfall)
Ralf Ostermann bestellt bei der Schreinerin Kerstin Möller eine Einbauküche nach Maß für 12.000 Euro, zahlbar nach dem Einbau. Er ist hoch verschuldet, hat kein regelmäßiges Einkommen und weiß, dass er den Preis nicht aufbringen kann. Möller fertigt die Küche in sechs Wochen und baut sie in Ostermanns Wohnung ein, doch Ostermann zahlt nicht.
Hat sich Ostermann wegen Betrugs strafbar gemacht?
Lösung
Ostermann hat sich wegen Betrugs nach § 263 I StGB strafbar gemacht, weil Möller schon mit dem Vertragsschluss geschädigt war (Eingehungsbetrug) und der Einbau den Schaden nur vertieft hat.
- Wer einen Vertrag schließt, erklärt schlüssig, die übernommenen Pflichten erfüllen zu können und zu wollen. Ostermann täuschte Möller über seine Zahlungsfähigkeit, und sie verpflichtete sich im Irrtum zur Herstellung der Küche (→ Feld 6).
- Fraglich ist, wann und in welcher Höhe Möller geschädigt ist. Wird der Getäuschte zum Abschluss eines Vertrags veranlasst, sind im Zeitpunkt der Verfügung der Wert des erworbenen Anspruchs und der Wert der eingegangenen Verpflichtung zu vergleichen, und ein Negativsaldo begründet den Schaden (BGH, Urt. v. 1.6.2023 – 4 StR 225/22). Möller verpflichtete sich zu einer Leistung im Wert von 12.000 Euro und erwarb dafür einen Zahlungsanspruch gegen einen Schuldner ohne Einkommen, der wegen dessen Lage nahezu wertlos war. Der Betrug war deshalb schon mit dem Vertragsschluss vollendet. Dass Ostermann später nicht zahlte, ist nur ein Indiz für den geringen Wert des Anspruchs (BGH, Beschl. v. 5.12.2017 – 4 StR 323/17).
- Mit dem Einbau erbrachte Möller ihre Leistung, ohne etwas zu erhalten. Beruht die Durchführung des Vertrags auf der Täuschung, darf der Endschaden zugrunde gelegt werden, und Eingehungs- und Erfüllungsbetrug bilden einen Betrug (BGH, Beschl. v. 4.10.2023 – 6 StR 258/23). Der Schaden beträgt 12.000 Euro.
- Ostermann handelte vorsätzlich und in der Absicht, sich die Küche ohne Gegenleistung zu verschaffen, und auf diesen Vorteil hatte er keinen Anspruch.